Allgemeine Berichte | 22.11.2014

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert

Künftige Wasserversorgung

Neustrukturierung: Wasserwerk ist ab 1. Januar 2015 in Stadtverwaltung eingegliedert

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer eins, ist auch in der Kreisstadt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler versteht diesen öffentlichen Auftrag im Sinne aller als Anliegen und Verpflichtung zugleich. In der kommenden Woche geht aus dem Rathaus ein entsprechendes Schreiben an die rund 7.200 Grundstückseigentümer im Stadtgebiet. Detlev Koch, Erster Beigeordneter der Stadt, zum Hintergrund der anstehenden Eingliederung der städtischen Wasserversorgung: „Da der bisherige Betriebsführungsvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG zum 31. Dezember 2014 endet, ist es erforderlich, die städtische Wasserversorgung ab dem 1. Januar 2015 neu zu strukturieren.“ Der Stadtrat hat infolgedessen in seiner Sitzung am 8. September 2014 die Eingliederung des städtischen Wasserwerks in die Stadtverwaltung beschlossen. In dem städtischen Informationsbrief wird auch auf die wichtigsten Punkte eingegangen, welche die Verbraucher in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler besonders interessieren dürften. Hier bereits vorab die Fragen und Antworten im Wortlaut des Schreibens: Muss ich etwas tun, um weiter mit Trinkwasser versorgt zu werden? Die Versorgung mit Trinkwasser in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird auch weiterhin mit den vorhandenen Anlagen erfolgen. Sie müssen nichts unternehmen. Wie erfolgt die Entgeltveranlagung? Die Veranlagung der Entgelte für die Wasserversorgung erfolgt auf einem gemeinsamen Bescheid mit der Veranlagung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung. Unser Ansprechpartner ist der Grundstückseigentümer der Immobilie, nicht ein eventueller Mieter. Wie werden die Abschläge für das Jahr 2015 berechnet? Die Vorausleistung für die Entgelte der Wasserversorgung ab dem 1. Januar 2015 werden auf der Grundlage des Wasserverbrauchs und der Endabrechnung für das Jahr 2014 berechnet und veranlagt. Wann sind die Abschläge fällig? Die Abschläge sind mit den Abgaben für die Abwasserbeseitigung fällig, die Fälligkeitstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres. Hiervon bleibt die Abrechnung bei einem Eigentümerwechsel oder individuell vereinbarte Termine unberührt. Wie bezahle ich ab dem Jahr 2015 meine Wasserentgelte? Soweit Sie bisher der Energieversorgung Mittelrhein AG eine Ermächtigung zum Einzug per Lastschrift am Fälligkeitstermin erteilt haben, werden wir - von Ihrer Zustimmung ausgehend - diese Einzugsermächtigung selbstverständlich Ihrer neuen Kundennummer zuordnen und bei zukünftigen Fälligkeiten auch berücksichtigen.

Sollten Sie bisher noch nicht die Vorteile des Lastschriftverfahrens in Anspruch genommen haben, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an der automatischen Abbuchung. Gerne können Sie auch heute noch der derzeitigen Betriebsführerin Energieversorgung Mittelrhein AG ein Lastschriftmandat erteilen. Dieses wird dann automatisch zum 1. Januar .2015 von der Stadtverwaltung übernommen. Sollten Sie bisher Ihre Abschläge von Ihrem Konto überwiesen haben, bitten wir zu beachten, dass sich ab dem Jahr 2015 neben den Fälligkeitsterminen auch die Bankverbindung des Wasserwerks ändern wird. Zahlungen leisten Sie dann bitte auf eines der Konten der Stadtkasse Bad Neuenahr-Ahrweiler. Weitere Angaben hierzu erhalten Sie mit dem Veranlagungsbescheid voraussichtlich im Februar 2015. Bis dahin brauchen Sie im Jahr 2015 nichts zu unternehmen. Wie erfolgt die Erstellung der Jahresrechnung 2014 und an wen, zahle ich Nachforderungen? Ansprechpartner für die Jahresrechnung 2014 ist die Energieversorgung Mittelrhein AG. Zuviel gezahlte Abschläge für das Abrechnungsjahr 2014 werden Ihnen von der Energieversorgung Mittelrhein AG erstattet. Nachforderungen für das Abrechnungsjahr 2014 werden von der Energieversorgung Mittelrhein AG bei vorliegender Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Sollten Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, leisten Sie bitte - auch noch im Jahr 2015 - die Nachforderung für das Abrechnungsjahr 2014 auf das in der Schlussrechnung angegebene Konto der Energieversorgung Mittelrhein AG. Wer ist für mich Ansprechpartner für die Wasserversorgung? Bis zum 31. Dezember bleibt die Energieversorgung Mittelrhein AG Ihr Ansprechpartner. Sie ist auch noch Ihr Ansprechpartner für Ihre Jahresrechnung 2014, die Ihnen voraussichtlich im Januar 2015 zugehen wird. Fragen und Änderungen bis zum 31. Dezember und zur Jahresrechnung 2014 beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen der Energieversorgung Mittelrhein AG. Ab dem 1. Januar 2015 ist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Ihr Ansprechpartner für den technischen und kaufmännischen Betrieb der Wasserversorgung in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Weitere Informationen erfolgen dann im Informationsschreiben. Pressemitteilung der

Stadtverwaltung

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