Politik | 27.10.2015

Gemeinderat Grafschaft verabschiedet Lärmaktionsplan

Lärmschutz nur bei dreispurigem Ausbau der A 61

Frustration bei den Ratsmitgliedern

Grafschaft. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Grafschafter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen Lärmaktionsplan, mit dem mittel- und langfristig versucht werden soll, den Verkehrslärm entlang der viel befahrenen Straßen deutlich zu verringern. Lediglich vier Ratsherren der FWG lehnten das Vorhaben ab, vor allem weil man befürchtete, es handele sich lediglich um eine Entschuldigung dafür, dass nichts getan werden müsse und daher auch nichts passieren werde, wie Richard Horn erläuterte.

Auch Hubert Münch (SPD) fand es „total frustrierend“, dass der Lärmaktionsplan letztlich nicht viel bewirken werde. „Man kann eigentlich nur hoffen, dass die Autobahn A61 bald dreispurig ausgebaut wird, denn dann bekommen wir tatsächlich den dringend notwendigen Lärmschutz“, war er überzeugt. Immerhin gibt es in der Gemeinde Grafschaft fünf Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Es handelt sich dabei um die Autobahnen A61, A573 und A565, um die Bundesstraße B257 und die Landesstraße L83.

3000 Personen am Tag vom Lärm betroffen

Auf jeder dieser Straße fahren täglich mehr als 8200 Fahrzeuge, hatte das Schalltechnische Ingenieurbüro Pies im Rahmen der Lärmaktionsplanung ermittelt. Was zur Folge hat, dass fast 3000 Personen am Tag und 1563 in der Nacht in unterschiedlichem Maße von Lärm betroffen sind. Vor allem in Gelsdorf, Ringen, Beller und Bengen, aber auch Lantershofen nervt der Verkehrslärm jeweils Hunderte von Anwohnern.

Pies schlägt auch eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen man die Lärmbelästigung verringern könnte. So sei es denkbar, auf der Autobahn A61 im Bereich von Gelsdorf, Ringen und Beller die Geschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer für Personenwagen sowie auch 80 für Lastwagen auf beiden Seiten zu reduzieren. In Fahrtrichtung Köln gibt es dieses Tempolimit bereits. Das verringere nicht nur die Geräuschentwicklung, sondern erhöhe auch die Verkehrssicherheit und reduziere den Schadstoffeintrag. Allerdings sei ein Tempolimit nur dann sinnvoll, wenn es auch in geeigneter Form überwacht werde, etwa durch eine stationäre Radaranlage oder das Zusatzschild „Radarkontrolle“.

Flüsterasphalt könnte Linderung bringen

Linderung bringen könne auch der Einbau von Flüsterasphalt bei einer möglichen Erneuerung der Fahrbahndecke, hier seien andernorts Lärmverminderungen um bis zu 26 Prozent erzielt worden. Außerdem könne man Lärmschutzwände oder Wälle entlang der Autobahn errichten, die bis zu fünf Meter hoch sein müssten, um die Zahl der Betroffenen auf Null zu reduzieren. Besonders sinnvoll sei aber eine Kombination aus den Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung und Flüsterasphalt, denn das reduziere den Lärmpegel insgesamt im Mittel um bis zu drei Dezibel, sodass etwa ein Drittel der Betroffenen vom Lärm befreit werden könnte. Eine ergänzende Lärmschutzwand würde den Effekt sogar noch erhöhen, zeigte sich der Gutachter überzeugt. Allerdings, so musste Bürgermeister Achim Juchem zugeben, resultiere aus dem Lärmaktionsplan grundsätzlich keine Verpflichtung für Bund und Land, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Immerhin habe der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Koblenz) mitgeteilt, dass die vorhandenen Lärmschutzwände bei Gelsdorf, Ringen und Beller aufgrund baulicher Mängel zur Erneuerung anstünden. In diesen Fällen werde ohnehin geprüft, inwieweit eine Verlängerung oder Erhöhung in Betracht komme. Weil aber in Rheinland-Pfalz weitere Lärmschutzwände in gleichem Maße betroffen seien, könne ein konkreter Zeitpunkt hinsichtlich der baulichen Umsetzung derzeit noch nicht genannt werden. „Da müssen wir dauerhaft dran bleiben“, erklärte Juchem.

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