Politik | 28.03.2015

Zahlen aus dem Kreis untermauern den allgemeinen Bundestrend:

Mechthild Heil MdB: „Betreuungsgeldbezug wächst rasant“

Berlin / Kreis Mayen-Koblenz. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt die positive Entwicklung der Zahlen beim Betreuungsgeld in Deutschland, die auch durch die Zahlen aus dem Kreis Mayen-Koblenz bestätigt werden. Im 4. Quartal 2014 bezogen in Deutschland über 380.000 Kinder Betreuungsgeld. Die Zuwächse sind enorm. Allein im letzten Quartal 2014 haben in Deutschland 69.000 Kinder mehr Betreuungsgeld bekommen als im dritten Quartal. Im Alter zwischen ein und zwei Jahren liegt die Anzahl der Kinder, für die Betreuungsgeld bezogen wird, wesentlich höher als die in Kitas betreuten Kinder. Am deutlichsten sind die Verhältnisse in den westlichen Flächenländern. In 17 Monaten seit Einführung des Betreuungsgeldes wird dies etwa in Baden-Württemberg häufiger in Anspruch genommen als Plätze in Kindertagesstätten für unter Dreijährige.

1109 Anträge bewilligt

Für den Kreis Mayen-Koblenz hatte Mechthild Heil entsprechende Informationen erbeten, die sie jetzt von Landrat Dr. Alexander Saftig erhielt. Da die Städte Andernach und Mayen eigene Jugendämter haben, beziehen sich die Zahlen auf das übrige Kreisgebiet. Danach wurden in der Kreisverwaltung von August 2013 bis Ende vergangenen Jahres 1109 Anträge auf Betreuungsgeld bewilligt. Der Zuspruch dabei ist steigend. Von August bis Dezember 2013 waren es 295 Anträge, von Januar bis Juni 2014 schon 357 und von Juli bis Dezember 2014 bereist 457. Auch die Vergleichszeiträume Januar / Februar 2014 und 2015 zeigen eine steigende Akzeptanz dieser familienpolitischen Leistung: Während es im Vorjahr 123 waren, wurden in diesem Jahr bereits 157 Anträge gestellt. Auch die maximale Leistungsinanspruchnahme von 22 Monaten findet mehr und mehr Zustimmung. Während es in 2013 noch 30 Prozent aller Antragsteller waren, die sich hierfür entschieden, waren es im 2. Halbjahr 2014 bereits 54 Prozent.

Die Christdemokratin dazu abschließend: „Die Union lag völlig richtig, den Eltern die Wahlfreiheit einzuräumen, ob sie ihr Kind zuhause selbst betreuen oder in der Kita betreuen lassen. Die hohe Akzeptanz bei den jungen Familien zeigt, dass dieser Weg der richtige war.“ Hintergrund: Seit dem 1. August 2013 kann in der Regel ab dem 15. Lebensmonat des Kindes Betreuungsgeld für höchstens 22 Monate bezogen werden, maximal bis zum 36. Lebensmonat. Bis Jahresmitte 2015 wird es dauern, dass die ersten Kinder, die von Beginn an Betreuungsgeld bekommen haben, aus der Förderung herausfallen.

Büro des MdB

Mechthild Heil (CDU)

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