Neues Bestattungsgesetz und Vorsorge
aus Burgbrohl
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Infoveranstaltung „Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz & Bestattungsvorsorge“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde um eine Woche, von Montag, 1. Juni, auf Montag, 8. Juni 2026, verlegt.
Dann lädt der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region von 18:00 bis 20.00 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus Bad Neuenahr, Wolfgang-Müller-Str. 9, ein.
Am 8. Juni führen Dipl. Pädagogin Anna Jakobs und B.A. Pädagoge Martin See vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region durch den Abend. Kernthema wird das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sein. Mit einem Bestatter, der als Referent geladen ist, wird über die Bestattungsvorsorge gesprochen und erklärt, welche Änderungen und Neuerungen sich mit dem neuen Gesetz für Angehörige, Vorsorgende und Verantwortliche ergeben.
Die Bestattungsvorsorge umfasst drei Dinge, von der finanziellen Absicherung über die persönliche Gestaltung der Feier bis hin zu rechtlichen Aspekten, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.
An diesem Abend können offene Fragen geklärt und Unsicherheiten besprochen werden. Außerdem erhalten die Zuhörer praktische Hinweise für die Planung einer Bestattung und wie man Vorsorge treffen kann.
Um Anmeldung wird gebeten:
• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.
Wolfgang-Müller-Straße 7a
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641 / 950 63 20
info@btv-rar.de
www.btv-rar.de
