Stadtverwaltung informiert
Öffentliche Sitzung des Stadtrates
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Donnerstag, 24. Juli um 19.30 Uhr findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde; 2. Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern; 3. Neukonzeption Betriebshof - Gebäude 1 Sozialgebäude; Vergabe Rohbauarbeiten; 4. Teilweise Aufhebung eines im Flurbereinigungsverfahren ausgewiesenen Weges; Flurstück 127/2, Flur 29, Gemarkung Heimersheim; 5. Städtebauförderprogramm „Aktive Stadtzentren“; Festlegung des Untersuchungsgebietes „Kernstadt Bad Neuenahr“; Förderantrag für das Programmjahr 2014; 6. Bebauungsplan „Flur 3 und 4 - 3. Änderung“; a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Abs. 4 BauGB; b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB; c) Beschluss des Bebauungsplanänderungsentwurfs; d) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; 7. Bebauungsplan „Landskroner Straße - Süd“; a) Beschluss über die im Rahmen der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen; b) Beschluss des geänderten Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB; c) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB; 8. Satzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration; a) Beschluss der Satzung; b) Festlegung des Wahltags; 9. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten; 10. Wahl der Ausschussmitglieder; 11. Wahl der Mitglieder des Schulträgerausschusses; 12. Ahrtal-Werke; Jahresabschluss 2013; 13. Antrag der CDU-Stadtratsfraktion; Künftige Nutzung „Altes Rathaus Ahrweiler“. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung eines Antrags auf Erteilung des städtischen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie von Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten. Pressemitteilung
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
