Radfahrfreundliche Grafschaft
Radfahren auf den Wirtschaftswegen? Leider verboten!
aus Grafschaft-Beller
Radfahren auf der Grafschaft ist auf mindestens 90% der Wirtschaftswege verboten. Das besagt das Verkehrszeichen 250, „Verboten für Fahrzeuge aller Art“ und das gilt auch für Fahrräder. Es sei denn, es gibt ein Zusatzschild „Fahrräder frei“ oder ähnlich. Und das gibt es nicht. So müßte man theoretisch in den Bereichen das Fahrrad schieben oder auf den Straßen fahren. Und da auch Autofahrer diese Schilder mehr und mehr mißachten und die Wirtschaftswege als Schleichweg nutzen, kann man sie noch nicht einmal darauf hinweisen, weil man sich ja selber falsch verhält. Ich habe wegen der falschen Beschilderung beim Ordnungsamt vorgesprochen, und mir wurde zusagt, das ich nach dem Prüfungsprozeß benachrichtigt werde, was jetzt geschieht. Darauf bin ich gespannt. Fährt man übrigens nach Fritzdorf (Siegkreis) sind dort alle Wirtschaftswege mit dem Verkehrszeichen 260 (Motorrad oben, Auto unten) beschildert. Und unsere Experten hätten wissen können, welche Bedeutung die Schilder haben, bevor sie die Grafschaft radfahrfreundlich machen.
