Ehrenamtliche Schulung Betreuungsrecht
Vierteiliger Grundkurs in Bad Neuenahr
aus Burgbrohl
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2026 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Und es kamen 13 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen.
Am ersten Abend führten Dipl. Pädagogin Anna Jakobs und Pädagoge B.A. Martin See von den Evangelischen Kirchengemeinden sowie Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die „Pflichten des Betreuers“. Die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform sowie die Auswirkungen der „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ und der „Wunscherfüllungspflicht“ wurden ebenfalls erörtert.
Am zweiten Abend sprach Martin See über die „Vermögenssorge“, was Betreuende beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten haben, welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind und welche Genehmigungspflichten beim Verkauf von Wohneigentum zu beachten sind. Als besondere Frage wurden auch die Pflichten eines Betreuers im Rahmen einer Rechnungslegung erörtert.
In welchen Fällen man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Anna Jakobs am Abend „Gesundheitssorge“. So sind bei medizinischen Eingriffen gewisse Genehmigungspflichten einzuhalten. Und es wurde über Wunsch und Willen des Betreuten diskutiert, der im Rahmen einer wichtigen medizinischen Behandlung zu berücksichtigen ist, wird z.B. eine wichtige medizinische Maßnahme von ihm abgelehnt. Die Ablehnung einer Behandlung muss akzeptiert werden, so lange diese nicht aufgrund einer psychischen Erkrankung erfolgt.
Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim. Besonders beschäftigte die Gruppe die Frage, wie es sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im privaten Bereich, z.B. in der ambulanten Versorgung, verhält. Und was ist von der Sicherung durch GPS-Tracker bei demenzkranken Menschen zu halten? Genehmigungspflichten bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bestehen übrigens auch für Vorsorgebevollmächtigte. Hier sollte geprüft werden, ob die Vollmacht diese Punkte beinhaltet.
Nicht nur Betreuer, sondern auch Bevollmächtigte hatten an dem Seminar teilgenommen, wobei sich an einem Abend auch eine Betreute für die Thematik interessierte. Einer der Teilnehmenden fasste die vier Abende für alle positiv zusammen: „Das Seminar war super. Ich bin mehr der Typ, der erst mal guckt wie es läuft und komme gegebenenfalls nur einmal. Aber die Dozenten waren sehr kompetent und die Themen interessant.“
Wer Interesse hat, kann den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der am 15. September 2026 in Niederzissen startet. Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich in Verbindung setzen mit:
• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.
Wolfgang-Müller-Straße 7a
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641 / 950 63 20
info@btv-rar.de
www.btv-rar.de
• Betreuungsverein – SKFM Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Ehlinger Straße 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 0 26 41 / 20 12 78
info@skfm-ahrweiler.de
www.skfm-ahrweiler.de
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