Termine | 10.04.2026

Online-Seminar zu Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verständlich erklärt

Rechtsanwalt David Schnöger wird über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sprechen.

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann? Ein Unfall oder eine Krankheit können ein Koma oder einen Schlaganfall auslösen. Schnell ist ein Mensch, ob Jung oder Alt, in der Situation, dass andere Entscheidungen treffen müssen. Wer aber kümmert sich dann um die persönlichen, rechtlichen und finanziellen Dinge? Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?

Mit dem 2023 in Kraft getretenen „Ehegattenvertretungsrecht“ dürfen sich Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten rechtlich vertreten. Aber das reicht nicht für eine umfassende rechtliche Vertretungsregelung aus. Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen.

Das Thema Vorsorge betrifft auch Jüngere, denn mit der Vollendung des 18. Lebensjahr endet die elterliche Sorge. Dann dürfen Eltern nicht entscheiden, sollte einem jungen Erwachsenen ein Unfall passieren. Es müsste also eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Aus diesem Grund wäre auch für junge Erwachsene eine Vorsorgevollmacht zugunsten der Eltern sinnvoll.

Zum kostenlosen Online-Seminar via ZOOM mit den Schwerpunkten „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ am Dienstag, 28. April 2026, von 18:00 bis 20:00 Uhr lädt der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – herzlich ein.

Rechtsanwalt David Schnöger – Fachanwalt für Familien- und Erbrecht – und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM werden über die rechtlichen Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung wie z.B. der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren. Das Betreuungsrecht, das Verfahren einer gesetzlichen Betreuung und das „Ehegattenvertretungsrecht“ werden die Referenten in diesem Zusammenhang ebenfalls thematisieren.

Anmeldung:

• SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Ehlinger Str. 47

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

info@skfm-ahrweiler.de

Telefon: 0 26 41/20 12 78

www.skfm-ahrweiler.de

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Rechtsanwalt David Schnöger wird über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sprechen. Foto: Ralph Seeger

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