Geschwindigkeitskontrollen in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Zunächst Testphase im Mai
Kreisstadt beginnt ab dem 3. Juni mit der Überwachung des fließenden Verkehrs
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler weitet die kommunale Verkehrsüberwachung aus, die bisher überwiegend auf den ruhenden Verkehr ausgerichtet war. Ab der ersten Juniwoche verfolgen und ahnden die Ordnungsbeamten auch Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße, wenn zulässige Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden. Damit übernimmt die Kreisstadt eine Aufgabe, die bisher in den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Polizei gehörte.
Nur noch einige Wochen, dann werden die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes mit ihrem neuen Spezialfahrzeug ausrücken, um im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler Tempokontrollen durchzuführen. Zuletzt waren sie bereits auf den städtischen Straßen unterwegs, um sich für die künftigen Aufgaben schlau zu machen: Sie prüften in Abstimmung mit der Polizei mögliche Stellen, die als Standort für die Überwachung des fließenden Verkehrs in Frage kommen. Auch in den Ortsbeiräten war die Einführung der Tempokontrollen ein Punkt der Tagesordnung.
Noch haben die Ordnungskräfte der Stadtverwaltung in Sachen Verkehrsüberwachung vorrangig den ruhenden Verkehr im Blick. Hauptziel bisher: Darum kümmern, dass der Verkehr läuft und dass die Verkehrsteilnehmer die Parkzeiten auf den Parkplätzen einhalten. Doch bald werden die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes auch ein wachsames Auge darauf haben, ob und inwieweit jemand zu schnell im Straßenverkehr unterwegs ist.
Ziel ist verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten
„Egal ob Fußgänger, Radler oder Autofahrer, es ist unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass die Mitbürger und die Gäste unserer Stadt sicher am Straßenverkehr teilnehmen können“, sagt Bürgermeister Guido Orthen.
„Die Überwachung des fließenden Verkehrs wird künftig die Unfallrisiken minimieren und die Verkehrsteilnehmer zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvolleren Verhalten veranlassen“, ergänzt der Bürgermeister.
Die Idee, in der Kreisstadt die Aufgabe der Geschwindigkeitskontrolle von der Polizei zu übernehmen, gibt es schon länger. Schon am 9. Dezember 2011 hatte die Stadtverwaltung beim Mainzer Innenministerium beantragt, die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb der geschlossenen Ortschaften auf die Stadt zu übertragen.
„Zunächst waren uns noch rechtlich die Hände gebunden“, erläutert Guido Orthen, „doch eine geänderte Landesverordnung machte fast genau ein Jahr später den Weg frei.“ Diese Änderung der Landesverordnung vom 11. Dezember 2012, die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts regelt, wurde zum 1. Januar 2013 wirksam.
Testphase im Mai - Beginn der Überwachung am 3. Juni
Im Monat Mai werden im Rahmen einer Testphase Messstellen eingerichtet, der Auf- und Abbau der Technik verinnerlicht und der Umgang mit den Gerätschaften am späteren Einsatzort perfektioniert. In dieser Testphase werden natürlich Temposünder durch den unter Umständen ausgelösten Blitz auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht, sodass diese Probemessungen auch eine erzieherische Wirkung haben können.
Ab dem 3. Juni wird es dann ernst, und sowohl für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, sei es im Außen- oder Innendienst, als auch für die Verkehrsteilnehmer in der Kreisstadt.
Tempokontrollen erfolgen in schutzwürdigen Bereichen
„Eine lückenlose Verkehrsüberwachung ist natürlich nicht möglich, wir werden hier Prioritäten setzen und Schwerpunkte bilden“, sagt Udo Schumacher, bei der Stadtverwaltung zuständiger Abteilungsleiter für Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Grundlage für die Auswahl der Messstellen sind Ergebnisse der Unfallauswertung und Erkenntnisse über Gefahrenstellen im örtlichen Straßenverkehr, aber auch die Rückmeldungen aus den Ortsbeiräten. Die Tempokontrollen sollen vor allem in besonders schützwürdigen Bereichen erfolgen. Dazu zählen die Straßen vor Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser genauso wie die Nahbereiche von Seniorenheimen und Kureinrichtungen sowie Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung und verkehrsberuhigte Bereiche. Darüber hinaus wird es weitere Messstellen zur notwendigen Disziplinierung des fließenden Verkehrs geben.
Der Erste Beigeordnete Detlev Koch: „Oberstes Ziel ist und bleibt die Prävention von Verkehrsunfällen.“ Wie hoch dann im Fall der Fälle das „Knöllchen“ ausfällt, regelt der Bußgeldkatalog. In den möglichen finanziellen Sanktionen sieht Koch eine Art von Verkehrserziehung.
„Wer zu schnell fährt, ist selber schuld. Wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung hält, macht alles richtig.“
Pressemitteilung der
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
