Allgemeine Berichte | 24.02.2014

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert

Abfallgebühren wurden gesenkt

Bescheide für die Abfallentsorgung kommen Anfang März

Kreis MYK. Ab 7. März werden die Bürger des Landkreises Mayen-Koblenz ihre Bescheide für die Abfallentsorgung erhalten. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass die Gebühren für das Jahr 2014 um durchschnittlich zehn Prozent gesenkt wurden. „In Zeiten steigender Gebühren und Nebenkosten ist die Senkung keine Selbstverständlichkeit und eine Entlastung der privaten Haushalte“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Bernhard Mauel. Wie die Abfallwirtschaft des Landkreises weiter mitteilt, wird der Einzug der Abfallgebühren auf das europaweit einheitliche SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Die Umstellung wird von der Abfallwirtschaft durchgeführt. Grundstückseigentümer und Unternehmen, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nichts zu tun.

Besonders in den ersten Wochen nach dem Versand gehen erfahrungsgemäß bei der Gebührenstelle sehr viele Anfragen ein. Dabei kommt es bei der telefonischen Erreichbarkeit zu Engpässen. „Wir bitten um Verständnis, wenn es etwas länger dauert“, sagt Referatsleiter Carsten König. „Viele Änderungen, die man telefonisch durchgeben will, betreffen wichtige Grundlagen der Veranlagung.“ Sei es die Erklärung einer Haushaltsgemeinschaft, Freistellungsanträge, Eigentumswechsel oder Lastschriftänderungen. „Diese wichtigen Änderungen sind ohnehin schriftlich mitzuteilen.“ Dazu kann der dem Bescheid beiliegende Vordruck „Änderungsmitteilung“ genutzt werden.

Die Abfallwirtschaft rät weiter, bei Überweisungen den Überweisungsträger zu nutzen, der dem Bescheid beiliegt. Damit kann der Zahlungseingang korrekt verbucht werden. Noch bequemer ist es, die Einzugsermächtigung zu erteilen, um keine Zahlungsfristen zu versäumen. Die Abfallgebühren sind wie in den vergangenen Jahren am 15. April und 15. Oktober fällig. Weitere Informationen über die Abfallwirtschaft sind über die Homepage www.kvmyk.de/UnsereThemen/AbfallundEntsorgung erhältlich.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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