Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert
Elektronischen Aufenthaltstitel rechtzeitig beantragen
Kreiy Myk. Im Juli beginnen die Sommerferien und Ferienzeit ist Reisezeit. Ausländische Mitbürger sollten bei einer geplanten Urlaubsreise ihre Passpapiere überprüfen. Darauf weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Seit 2011 gilt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Der Aufenthaltstitel kann nicht mehr wie bisher direkt ausgehändigt werden, sondern muss erst beantragt werden. Wurde dieser früher von den Ausländerbehörden als Etikett in den Reisepass geklebt, gibt es ihn nun als Scheckkarte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Bild und nach Vollendung des sechsten Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), weitere Informationen zum Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. „Aus diesem Grund müssen wir erst die Daten aufnehmen. Im zweiten Schritt werden diese dann der Bundesdruckerei übermittelt. Wichtig ist hierbei, dass alle Familienmitglieder, die einen eAT benötigen, persönlich bei uns erscheinen. In der Regel kann der eAT dann in vier bis sechs Wochen abgeholt werden“, so Rainer Nell, Referatsleiter der Ordnungsbehörde. Der alte Aufenthaltstitel muss aber nicht zwingend umgetauscht werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit; längstens jedoch bis zum 30. April 2021.
Folgende aufenthaltsrechtliche Genehmigungen werden als eAT ausgestellt: die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (nach dem Aufenthaltsgesetz), die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte (nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU) sowie die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz (nach dem Abkommen der EU mit der Schweiz).
Nähere Informationen zum eAT gibt die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Die Telefonnummer ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens: A bis Cn Tel. (02 61) 10 8-3 27, Co bis H Tel. (02 61) 10 8-1 07, I bis Mc Tel. (02 61) 10 8-2 90, Md bis Se Tel. (02 61) 10 8-3 31, Sf bis Z Tel. (02 61) 10 8-3 26.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
