Allgemeine Berichte | 20.09.2013

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert

Heizungsbeihilfe beantragen

Kreis Mayen-Koblenz. Im Landkreis Mayen-Koblenz erhalten bedürftige Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie nicht erwerbsfähige Personen im Rahmen der Sozialhilfe eine Heizungsbeihilfe für Heizöl und feste Brennstoffe. Auch im Rahmen der Kriegsopferfürsorge wird eine Heizungsbeihilfe gewährt. Voraussetzung ist, dass die bedürftigen Personen die Brennstoffe selbst beschaffen und für die Heizung keine laufenden Zahlungen zu entrichten haben.

Empfänger von laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und von laufenden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten die Beihilfe von Amts wegen ohne gesondertes Antragsverfahren.

Solche Personen, deren Einkommen den Sozialhilfesatz nur geringfügig übersteigt, sollten noch im September einen Antrag beim Sozialamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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