Allgemeine Berichte | 22.01.2016

Appell des Kreisjugendamtes an Gastronomie und Veranstalter

Keine Ausnahme für den Jugendschutz

Kreis Mayen-Koblenz. Im Kreisgebiet beginnt die heiße Phase des Karnevals. Zahlreiche Sitzungen, Feste und Partys gehen über die Bühne. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass das Jugendschutzgesetz auch während Karneval zu beachten ist. Einem unkontrollierten Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche sollte entgegengewirkt werden. „An alle Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken, aber auch an die Veranstalter appellieren wir, das Jugendschutzgesetz zu beachten“, erklärt Simone Manger vom Kreisjugendamt. „Bei allem Spaß sollten Erwachsene hinsichtlich ihres eigenen Alkoholkonsums ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst nehmen.“ Das Kreisjugendamt informiert, dass die oft als harmlos eingeschätzten und bei Jugendlichen beliebten Alcopops auch branntweinhaltige Alkoholika (Schnaps, Wodka, Korn, Likör) beinhalten können und damit für Kinder und Jugendliche laut dem Jugendschutzgesetz verboten sind. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Gastronomen und Veranstalter müssen darauf achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten wird, das nicht teurer als alkoholische Getränke ist. Auf die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person (über 18 Jahre) sind Kinder und Jugendliche angewiesen, die bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten. Andernfalls darf der Aufenthalt - für Jugendliche ab 16 Jahren - nur bis 24 Uhr erlaubt werden. „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei Karnevalsveranstaltungen ausge-schlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch junge Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz den Karneval weiter pflegen. Das Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Gesundheit zu schützen“, so Simone Manger. Der Landkreis beteiligt sich zudem am Alkoholpräventionsprojekt „HaLT - Hart am Limit“ und hat alle Karnevalsvereine in Mayen-Koblenz angeschrieben und über das Thema „Karneval und Jugendschutz“ informiert. Informationen und Kontakt: Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Jugendschutz, Simone Manger, Tel. (0 26 1) 10 85 66, Email: simone.manger@kvmyk.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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