Allgemeine Berichte | 07.02.2014

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kfz-Zulassung: Sepa-Daten erforderlich

Neues Formular ab Februar

Kreis MYK. Ab Februar gilt innerhalb der EU ein einheitliches Zahlungssystem - Sepa. Wegen Verzögerungen bei der Umstellung, wurde Banken eine Übergangsfrist bis Freitag, 1. August, ermöglicht. Für Finanzbehörden und damit auch die Kfz-Zulassungs- und Steuerbehörden gilt diese Übergangsfrist nicht. Will man ab Februar an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden und die erforderliche Einzugsermächtigung für die fällige Steuer erteilen, so muss man demnach ein neues Formular verwenden. Dieses neue Sepa-Formular beinhaltet IBAN- und BIC-Nummer und muss mit Originalunterschrift des Kontoinhabers und des Kfz-Halters versehen sein. Das Formular muss zwingend zwei Unterschriften in den Feldern „Zahler“ und „Halter“ enthalten, auch wenn diese identisch sind. Unterschriftkopien sind nicht zulässig. Anderenfalls kann die Zulassung des Kraftfahrzeugs nicht erfolgen.

Vordrucke bei den Zulassungsstellen im Kreishaus und Mayen sowie zum Download im Internet unter www.kvmyk.de, Suchbegriff „Kfz Zulassung“. Weitere Infos bei Rainer Göttel, Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Tel. (02 61) 1 08 -3 07 oder per E-Mail an: rai-ner.goettel@kvmyk.de.

Pressemitteilung

der Kreisverwaltung

Mayen-Koblenz

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