25 Millionen Euro sollen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fließen
Kommunen erhalten Geld für Kita-Ausbau
reis MYK. Zur Kompensation der Baukostensteigerungen seit 2007 für investive Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten für Kinder unter drei Jahren haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände bereits im Februar 2015 auf einen rückwirkenden Betrag von 25 Millionen Euro verständigt, der an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fließen soll. Auf den Landkreis Mayen-Koblenz entfallen gut 900.000 Euro. Der Kreisausschuss ist dem Vorschlag des Ersten Kreisbeigeordneten Burkhard Nauroth gefolgt und hat beschlossen, diesen Betrag entsprechend der Anzahl der geschaffenen Gruppen vollumfänglich an die Kommunen vor Ort weiterzuleiten.
Als Verteilungsmaßstab wurde vom Land die Anzahl der neu geschaffenen Gruppen im Zeitraum 2008 bis 2013 zugrunde gelegt. So wurden in den Jahren 2008 bis 2013 landesweit insgesamt 1.037 neue Gruppen mit Plätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Im Bereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz waren es 39 Gruppen.
Das Land hat keine Regelung vorgegeben, wie und in welcher Höhe der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in seinem Bereich diese Mittel verwenden soll. Sofern in wenigen Einzelfällen die Höhe des rechnerisch ermittelten Kompensationsbetrages die erbrachte Eigenbeteiligung der Kommune vor Ort übersteigt, wurde die Höhe des Kompensationsbetrages auf die Höhe der erbrachten Eigenbeteiligung begrenzt, damit eine Überfinanzierung ausgeschlossen ist. So können an die Kommunen Beträge zwischen rund 7.700 und 95.000 Euro weitergeleitet werden.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
