Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Nachweis der Waffen gilt als „Bringschuld“
Kreis Mayen-Koblenz. 2009 wurden die Kontrollen von Schusswaffen als Folge des Amoklaufs eines 17-Jährigen in Winnenden mit 16 Toten deutlich verschärft. Auch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz setzt die Kontrollen der Waffenaufbewahrung weiterhin konsequent fort. Fast 500 Gewehre, Pistolen und Revolver landeten in den vergangenen Jahren in den Schredderanlagen und wurden zerstört.
Die Kreisverwaltung als Waffenbehörde fordert nochmals alle Waffenbesitzer auf, der Behörde den Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Schusswaffen so schnell wie möglich vorzulegen. Fast 1200 Waffenbesitzer sind dem bisher nachgekommen.
Bei den zur Vernichtung abgegebenen Waffen konnten die Besitzer diese erforderliche sichere Aufbewahrung in der Regel nicht garantieren. Die Kontrollen vor Ort sollen 2015 nochmals ausgeweitet werden.
Für alle Waffenbesitzer gilt der Nachweis als „Bringschuld“. Das heißt: Der Nachweis ist ohne besondere Aufforderung der Kreisverwaltung zu liefern. Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Kreismitarbeiter werden weiterhin häusliche Kontrollen vornehmen, besonders dann, wenn die Nachweise nicht vorliegen.
Welche exakten Anforderungen das Gesetz an die Waffenbesitzer stellt, steht auf den Internetseiten www.mayen-koblenz.de, „Bürgerservice“, „Waffenwesen.“ Infos bei Andrea Scharrenbach unter Tel. (0261) 10 83 20 oder E-Mail an andrea.scharrenbach@kvmyk.de sowie bei Peter Daum unter Tel. (02 61) 10 85 59 oder E-Mail an peter.daum@kvmyk.de.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
