Klage zurückgenommen
Stadt Bendorf setzt sich im Rechtsstreit um Brexbachtalbahn durch
aus Bendorf
Bendorf. Die Stadt Bendorf hat sich im Rechtsstreit um die von der Eifelbahn Verkehrsgesellschaft begehrte Sperrung der Brauereistraße erfolgreich durchgesetzt. Die Klägerin hat ihre gegen die Stadt Bendorf gerichtete Klage in der mündlichen Verhandlung vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz am 1. Juli 2026 zurückgenommen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Straßenquerung der Brauereistraße mit der stillgelegten Brexbachtalbahn im Bereich der Anbindung an die L 307. Dort kreuzt die kommunale Hauptverkehrsader die Bahnstrecke, die seit vielen Jahren stillgelegt ist. Die Klägerin hatte die Sperrung der Straßenquerung angestrebt – mit erheblichen Auswirkungen auf den innerörtlichen und überörtlichen Verkehr.
Die Stadt Bendorf hat sich in dem Verfahren gegen die begehrte Sperrung der Brauereistraße erfolgreich verteidigt. Nach der Rechtsauffassung der Stadt, der auch das Verwaltungsgericht folgte, ist eine Sperrung der Straße straßenrechtlich nicht zulässig. Maßgeblich sind insbesondere die straßenverkehrsrechtliche Gefahrenbewertung, die tatsächlichen örtlichen Verkehrsverhältnisse sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Klagerücknahme erfolgte, nachdem die Stadt Bendorf im Verfahren ihre ausdrückliche Bereitschaft erklärt hatte, gemeinsam mit allen Beteiligten Gespräche über die Gesamtproblematik der Brexbachtalbahn zu führen. An dieser Gesprächsbereitschaft hält die Stadt weiterhin fest.
„Wir freuen uns über den Ausgang des Verfahrens. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit und bestätigt unsere Auffassung, dass die Brauereistraße als wichtige Verkehrsverbindung für Bendorf nicht ohne tragfähige rechtliche Grundlage gesperrt werden kann“, erklärt Bürgermeister Christoph Mohr. „Gleichzeitig bleiben wir offen für konstruktive Gespräche über die Zukunft der Brexbachtalbahn.“
Bereits im Juni 2026 hatte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz eine gegen das Land Rheinland-Pfalz gerichtete Klage der Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mit demselben Ziel abgewiesen. Die Klägerin hatte vom Land verlangt, die Stadt Bendorf zur Sperrung und Beseitigung der Straßenquerung zu verpflichten. Das Gericht stellte fest, dass hierfür keine Anspruchsgrundlage besteht. Gegen dieses Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.