Allgemeine Berichte | 12.12.2014

Veterinäre raten zu Vorsichtsmaßnahmen wegen Geflügelpest

Tiere im Stall lassen

Koblenz. Gewerbliche sowie private Halter von Geflügel sollten darauf achten, dass jeglicher Kontakt mit Wildgeflügel vermieden wird. Das rät die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, um das Einschleppungsrisiko der gefürchteten Geflügelpest zu minimieren. Kreisveterinär Dr. Rudolf Schneider ist noch gelassen, auch wenn in Risikogebieten Nordrhein-Westfalens für das Nutzgeflügel bereits eine Stallpflicht gilt. Als Risikoregionen gelten Gebiete, die verstärkt von durchziehenden Wildvogelschwärmen betroffen sind, die das hoch ansteckende Vogelgrippe-Virus H5N8 verbreiten können. „Eine solche Stallpflicht besteht in Rheinland-Pfalz noch nicht“, sagt Schneider. „Die Betonung liegt auf dem Wort "noch". Die Entwicklung wird genau beobachtet.“ Gleichwohl rät Schneider allen Haltern von Hausgeflügel, dieses möglichst im Stall zu lassen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen: „Zum einen sollte das Geflügel so versorgt werden, dass Wildvögel keinen Zugang zum Futter oder zu den Tränken haben. Also entweder im Stall oder über speziell gesicherte Stellen.“ Wo es Auslaufbereiche gibt, sollte auf keinen Fall Oberflächenwasser zum Tränken verwendet werden. „Kontakte vermeiden, das ist das A und O“, sagt der Veterinär. Besucherverkehr in den Ställen einzuschränken, das sei eine zusätzliche Maßnahme. „Desinfektion des Schuhwerks und das Tragen von Schutzkleidung sollte gewissenhaft durchgeführt werden. Wichtig ist auch die Verwendung von sauberen Transportboxen und Fahrzeugen. Außerdem sollten Halter ihre Tiere beobachten. Hat ein Bestand mehr als 100 Tiere und übersteigt die Sterblichkeit zwei Prozent am Tag, sind die Halter verpflichtet, uns zu informieren.“ Dann müssen Untersuchungen eingeleitet werden, um die Geflügelpest auszuschließen. Im Landkreis gibt es derzeit zehn Groß- und mehrere hundert Klein- und Kleinstbetriebe und private Halter. „In Mayen-Koblenz kommen wir derzeit auf rund 300.000 Stück Geflügel in den Haltungen.“ Entschärfend sei die Jahreszeit: Zum einen sind die Zugvögel weitgehend durch auf ihrem Weg in die südlichen Gefilde, und zum anderen steht Weihnachten vor der Tür, wo traditionell Mastgeflügel wie Enten, Gänse und Puten geschlachtet werden. Wo Verbraucher sich fragen, ob die Geflügelpest eine Gefahr in der häuslichen Küche darstellt, kann Schneider beruhigen: „Die Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist nicht ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich.“ Zuhause seien dieselben hygienischen Regeln zu beachten wie bei Salmonellen auch: Tiefgefrorenes Geflügel nimmt man vor dem Zubereiten aus der Packung und taut es in einer sauberen Schüssel mit einem Abtropfsieb darin im Kühlschrank auf. Schmelzwasser ist sofort zu entsorgen und alles, was damit in Berührung gekommen ist, heiß und gründlich zu reinigen. Speisen sollten immer gut durcherhitzt werden, also bei über 70 Grad mindestens zehn Minuten. Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Gründliches Händewaschen mit Flüssigseife - und zwar vor, während und nach der Küchenarbeit - gehört bei der Zubereitung von Geflügel immer dazu. Küchengeräte wie Messer, Schneidebretter, Arbeitsplatten sind nach jedem Arbeitsgang gründlich zu reinigen. Zum Abtrocknen der Hände sind Einwegtücher am besten geeignet und Küchenhandtücher sind täglich zu wechseln. Aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest befinden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kvmyk.de. Auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter http://www.fli.bund.de im Bereich Aktuelles kann ein Info-Flyer heruntergeladen werden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

Landkreis Mayen-Koblenz

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