CDU-Stadtverband Bendorf
„Überfällige Maßnahme im Straßenbauprogramm“
Bendorfer CDU Politiker setzen sich für die notwendige Sanierung der wichtigen Verkehrsverbindung zwischen Bendorf Sayn und Stromberg ein
Bendorf. Derzeit ist jedenfalls festzustellen, dass die Zeichen noch nie so günstig standen wie jetzt: Über Jahre haben sich viele in der Region für die notwendige Sanierung der wichtigen Verkehrsverbindung zwischen Bendorf Sayn und Stromberg eingesetzt. Auch die Bendorfer CDU mit ihrem Vorsitzenden Bernhard Wiemer und der Wahlkreisabgeordnete im Landtag Josef Dötsch drängten immer wieder, die Landesregierung endlich tätig zu werden. Erst kürzlich hat Josef Dötsch mit einer kleinen Anfrage in Mainz, auf die Problematik noch einmal aufmerksam gemacht. Nun hat die Landesregierung die Maßnahme im Straßenbauprogramm des Haushaltsentwurfes für 2014/2015 vorgeschlagen. Dies war aus Sicht von Wiemer und Dötsch längst überfällig.
„Die L 306 ist eine wichtige Verkehrsachse von Bendorf in den vorderen Westerwald, die von vielen Pendlern in die Einkaufsstadt Bendorf, zum Arbeitsplatz oder auch von Tagestouristen unter anderem genutzt wird“, so der Landtagsabgeordnete Dötsch. „Die Fahrsicherheit war in der Vergangenheit regelmäßig durch Schlaglöcher und Rissbildungen in der Fahrbahn eingeschränkt und musste aufwendig immer wieder notdürftig hergestellt werden“, ergänzt Bernhard Wiemer.
Bereits seit dem Dezember 2012 ist nun das Baurecht für den dritten Bauabschnitt in diesem Bereich der L306 gegeben, teilte die Landesregierung Josef Dötsch auf dessen Anfrage mit. Weil für 2012 und 2013 das Innenministerium keine Gelder im Haushalt eingeplant hatte, konnte mit der Sanierung noch nicht begonnen werden. Die Ausführungsplanungen liegen dem Landesamt für Mobilität seit April vor. Der neue Haushalt für die Jahre 2014/2015 soll nun im Dezember vom Landtag beschlossen werden. Mit dem Ausbau der Straße rechnet Dötsch erst in 2015. „Hier sind die wesentlichen Gelder eingeplant“, so der CDU Politiker. „Der in 2014 vorgesehene Betrag in Höhe von 50.000 Euro genügt allenfalls für Vorarbeiten wie zum Beispiel der Baustelleneinrichtung“, ist sich Dötsch sicher. Pressemitteilung
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