Politik | 02.06.2015

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Umgebungslärmrichtlinie - Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Teilnahme bis 30. Juni möglich

Bendorf. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung am 15. April 2015 begonnen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden, eine Teilnahme ist bis zum 30. Juni 2015 möglich: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Betroffenheitsanalyse

Das Eisenbahn-Bundesamt weist auf dieser Plattform daraufhin, dass es „aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung nicht möglich sein wird, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen“. Trotzdem gebe eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenheitsanalyse der durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung könnten langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.

Auch schriftliche Beteiligung möglich

Eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vor diesem Hintergrund sinnvoll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung in der Kartendarstellung des Online-Portals öffentlich einsehbar ist (Benutzername, Adresse und Beteiligung). Falls dies von den Bürgern nicht gewünscht ist, ist die Beteiligung auch schriftlich möglich: Eisenbahn-Bundesamt, Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes betrifft nur die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Bendorf/Rhein

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