Allgemeine Berichte | 14.06.2013

Rechtzeitig internationalen Führerschein beantragen

Unliebsame Überraschungen ganz einfach vermeiden

Kreis MYK. Die Urlaubszeit naht und viele verbringen ihren Urlaub im Ausland. Ein Ausflug mit dem eigenen Auto oder Mietwagen kann dabei auch eine Frage des Führerscheins sein. Grundsätzlich werden innerhalb der EU die nationalen Führerscheine anerkannt. Aber außerhalb der EU kann ein internationaler Führerschein notwendig sein. Auch in Europa kann es mit dem „rosa oder grauen Lappen“ schon mal zu Verwirrungen kommen. Darauf weist die Verkehrsbehörde des Kreises hin.

Der internationale Führerschein ist bei der für den eigenen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle rechtzeitig, möglichst vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt, zu beantragen. Hierfür benötigt die Behörde den gültigen Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und einen Euro-Kartenführerschein. Die Gebühren für den internationalen Führerschein betragen 16 Euro. Ist noch kein Euro-Kartenführerschein vorhanden, ist dieser gleichzeitig zu beantragen und der „alte Lappen“ umzutauschen.

Dafür werden ein weiteres biometrisches Passfoto und eine Abschrift der bisherigen Führerscheinstelle benötigt. Die Gebühren betragen 24 Euro.

Die Anträge können bei den Stadt- und Verbandsgemeinden und unmittelbar bei der Kreisverwaltung gestellt werden.

Kostenfrei informieren

Um unliebsame Überraschungen beim Ausleihen eines Kfz oder bei Kontrollen am Urlaubsort zu vermeiden, empfiehlt die Führerscheinstelle allen Reisenden (insbesondere außerhalb Europas), sich über die Gültigkeit der Passdokumente und Impfbestimmungen auch über die notwendigen Führerscheinregeln im Urlaubsland zu informieren.

Diese Informationen sind zum Beispiel auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder auch bei den Botschaften und vielen Automobilclubs kostenfrei erhältlich, wo auch meistens zusätzliche Tipps für Reisende den Urlaub noch verschönern können.

Ansprechpartnerinnen sind Andrea Lehe, Tel. (02 61) 10 83 39, und Katharina Lechner, Tel. (02 61) 10 83 38.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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