Allgemeine Berichte | 14.10.2013

Kreisseniorenbeirat MYK befasst sich mit Erbrecht

Vererben oder zu Lebzeiten verschenken?

Kreis MYK. Wie sieht ein wirksamer Letzter Wille aus? Wer erbt nach Recht und Gesetz? Wer kann Pflichtteile einklagen und wie wird Erbvermögen besteuert? Mit diesen Fragen befasste sich der Seniorenbeirat des Landkreises Mayen-Koblenz bei seiner jüngsten Sitzung im Mehrgenerationenhaus St. Matthias in Mayen. „Erhebliche Vermögenswerte werden vererbt. Was der Gesetzgeber für diese Werte als Erbfolge vorsieht und wie weit man seine Vermögensnachfolge individuell gestalten kann, interessiert viele Senioren“, weiß Alfred Blum, Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats aus zahlreichen Gesprächen. Er lud die Notarin Katharina Pitz ein, um den Mitgliedern des Beirats und interessierten Gästen die aktuelle Rechtslage rund ums Vererben, Erben und Schenken zu Lebzeiten zu erklären. Pitz beschrieb verschiedene Möglichkeiten sein Vermögen zu übertragen, vom klassischen Testament bis hin zu Schenkungen zu Lebzeiten. Anhand von Beispielen mit Patchworkfamilien oder Unternehmens- und Grundbesitz machte sie deutlich, dass es ratsam ist, bei komplexeren Familien- und Vermögensverhältnissen fachkundige Beratung durch einen Steuerberater oder Notar einzuholen. Informationen bei Alexandra Kiel, Geschäftsstelle des Kreisseniorenbeirats, Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. (02 61) 10 8- 15 4 oder per E-Mail: alexandra.kiel@kvmyk.de, Internet: www.mayen-koblenz.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung MYK

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