Stadtverwaltung Bendorf informiert
Verkehrsräume durch Pflanzen eingeengt
Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum und Straßenreinigungspflicht
Bendorf. Die Witterung der vergangenen Tage und Wochen lässt die Pflanzenwelt besonders sprießen. Dadurch sind viele Straßen und Verkehrsräume für Fußgänger und Fahrzeuge durch hineinwachsende Pflanzen eingeengt. Vor allem Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen, sind hierdurch gefährdet.
Die Stadtverwaltung Bendorf bittet daher alle Anlieger öffentlicher Straßen darauf zu achten, dass von ihrem Grundstück keine Bäume, Büsche oder Hecken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Sie sind hierzu auch gesetzlich verpflichtet.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Bendorf auf Paragraph 1 in Verbindung mit Paragraph 5, der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Bendorf/Rhein (Straßenreinigungssatzung) hin. Hiernach ist der jeweilige Grundstückseigentümer - mit Ausnahme der nicht übertragenen und von der Stadt Bendorf zu reinigenden Bereiche - verpflichtet, insbesondere Teile der Fahrbahn (bis zur Fahrbahnmitte), Gehwege und Straßenbegleitgrün wöchentlich zu reinigen. Das Säubern umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Pressemitteilung
der Stadt Bendorf