Allgemeine Berichte | 30.10.2015

Bundesamt sichert Unterhalt bei Wehrdienst

Zuständigkeit ändert sich ab dem 1. November

Kreis MYK. Für die Sicherung des Unterhalts während eines freiwilligen Grundwehrdienstes und bei Übungen ist ab dem 1. November das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zuständig. Darauf weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin, die für diese Aufgabe bisher für das nördliche Rheinland Pfalz zuständig war. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen war für das südliche Rheinland-Pfalz zuständig. Künftig werden alle Anträge zentral beim Bundesamt in Düsseldorf bearbeitet. Weitere Infos unter Tel. (08 00) 7 24 43 29 (kostenfreie Hotline), Sprechzeiten montags bis donnerstags, von 9 bis 15 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr, Mail: BAPersBwl2.3.7@bundeswehr.org

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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