Der Rhein-Sieg-Kreis informiert
100 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Feierliche Einbürgerung im Kreishaus
Rhein-Sieg-Kreis. Der Rhein-Sieg-Kreis hat 100 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. 47 Frauen, 43 Männer sowie zehn Kinder und Jugendliche haben im Wege der Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Kreisdirektorin Annerose Heinze und der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreis, Ludwig Neuber, händigten den Neubürgerinnen und Neubürgern im Siegburger Kreishaus ihre Einbürgerungsurkunden aus.
„Ich gratuliere ihnen herzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft und freue mich sehr, dass sie diesen Weg gehen. Sie können sich jetzt voll und ganz auf die grundgesetzlich verankerten Bürgerrechte berufen. Gerade in der heutigen Zeit, die durch Unruhen und Kriege in der Welt geprägt ist, haben diese Grundrechte einen unschätzbaren Wert“, gab Kreisdirektorin Annerose Heinze den Neubürgerinnen und Neubürgern im Rahmen der Feierstunde mit auf den Weg und betonte: „Die Flüchtlingssituation stellt uns vor große Herausforderungen. Sie sind gute Botschafterinnen und Botschafter für ein respektvolles und friedliches Miteinander.“
Auch Renate Longomo Djema, die aus dem Kongo kommt, kann die Frage nach ihrer Staatsangehörigkeit jetzt mit „deutsch“ beantworten. Seit 19 Jahren lebt die 26-Jährige, die aktuell in Wachtberg zu Hause ist, bereits in Deutschland. Ganz bewusst hat sie sich entschieden, jetzt „Deutsche zu werden“, aber die deutsche Staatsangehörigkeit vereinfach natürlich auch viele Dinge für sie.
Mit 24 Personen stammt der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber wieder aus der Türkei. Die übrigen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Ägypten (1), Afghanistan (2), Armenien (1), Aserbaidschan (1), Brasilien (1), Bulgarien (2), der Volksrepublik China (2), Ecuador (1), Griechenland (1), Großbritannien (2), Indien (4), Indonesien (1), dem Irak (4), dem Iran (4), Italien (1), Kasachstan (4), der Dem. Republik Kongo (4), der Republik Kosovo (4), dem Libanon (1), der Republik Moldau (1), den Niederlanden (1), Österreich (1), Peru (1), Philippinen (2), Polen (8), Rumänien (1), Russland (1), Sambia (2), Syrien (6), Serbien (2), Sri Lanka (2), Thailand (3), der Ukraine (2) und Ungarn (1). Bei einem Einbürgerungsbewerber war die Staatsangehörigkeit bisher ungeklärt.
Aktuell wohnen die Neubürgerinnen und Neubürger in folgenden Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises: vier in Alfter , sechs in Bad Honnef, neun in Bornheim, drei in Eitorf, neun in Hennef, 5 fünf in Königswinter, zwei in Lohmar, fünf in Meckenheim, vier in Much, zwei aus Neunkirchen-Seelscheid, elf in Niederkassel, sechs in Rheinbach, drei in Ruppichteroth, 14 in Sankt Augustin, zehn in Siegburg, einer in Swisttal und sechs in Wachtberg.
Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Von den 100 Einbürgerungskandidaten wurden 32 bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren. Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wurde mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.
Ansprechpartner für alle Zugewanderten
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm unter Tel. (0 22 95) 90 23 18 oder Tel. (01 60) 82 30 81 0 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. (0 22 41) 13 30 66, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden. Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
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