Allein wahrnehmbarer Brandgeruch ist kein Grund für einen Notruf.
17.08.: Feuer in NRW: Rauch im Norden von Rheinland-Pfalz: Bitte nicht die 112 wählen!
Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz informiert über weiterhin wahrnehmbaren Rauch- und Brandgeruch in Teilen des Landes. Ursache sind aktuelle Waldbrände insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Belgien. Aufgrund der Wetterlage und der Windrichtung kann der Rauch über größere Entfernungen transportiert werden. Besonders betroffen ist derzeit der Norden von Rheinland-Pfalz, allerdings kann sich die Situation abhängig von der Wetterentwicklung verändern. Auch in südlicheren Regionen kann zeitweise Rauch- und Brandgeruch auftreten. Die Bevölkerung wird gebeten, bei wahrnehmbarem Rauch Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen vorübergehend abzuschalten. Sobald kein Rauch- oder Brandgeruch mehr feststellbar ist, kann wieder wie gewohnt gelüftet werden. Auch empfindliche Haustiere sollten bei stärkerer Rauchbelastung möglichst in geschlossenen Räumen gehalten werden. Gleichzeitig weist das Landesamt darauf hin, die Notrufnummern 110 und 112 ausschließlich in tatsächlichen Notfällen zu wählen. Die Leitstellen verzeichnen derzeit teilweise ein deutlich erhöhtes Anrufaufkommen. Allein wahrnehmbarer Brandgeruch ohne Hinweise auf ein konkretes Feuer oder eine unmittelbare Gefahr ist daher kein Grund für einen Notruf. Laut Gefahreninformation vom 17. August 2026, 13.08 Uhr, kann es wegen der Waldbrände weiterhin in Teilen von Rheinland-Pfalz zu Rauch- und Brandgeruch kommen.
Rauchschwaden in NRW. Foto: DU