Allgemeine Berichte | 28.04.2016

Landesamt für Steuern informiert

31. Mai: Abgabefrist für Steuererklärung

Info-Hotline der Finanzämter beantwortet Fragen und gibt Tipps

Neuwied. Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter steht für Fragen rund um die Abgabe der Steuererklärung am Donnerstag, 12. Mai unter Tel. (0261) 20 17 92 79 von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung. Gängige Fragen, wie: „Welche Belege müssen zur Steuererklärung noch eingereicht werden?“, „Wo trage ich Kinderbetreuungskosten oder Werbungskosten ein?“, „Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung?“, werden an diesem Tag, aber auch jeden Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und freitags bis 13 Uhr, beantwortet.

Vorausgefüllte Steuererklärung – ein Service der Arbeit spart

Ein Großteil der Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden (Lohndaten des Arbeitgebers, Bescheinigung über Rentenzahlungen, Beiträge zu Kranken-, Pflege und Rentenversicherung, Name, Adresse, Geburtsdatum), können elektronisch abgerufen und in die elektronische Steuererklärung übernommen werden. Dies hilft, Übertragungsfehler zu vermeiden, und soll dazu beitragen, die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern. Um das sogenannte Belegabrufverfahren nutzen zu können, muss man sich vorab mit seiner Steueridentifikationsnummer unter www.elsteronline.de registrieren. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Info-Hotline oder sind durch die „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ unter www.lfst-rlp.de/home/elster erhältlich.

Abgabefristen

Grundsätzlich muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai abgegeben werden. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember (für Land- und Forstwirte bis zum 31. Mai des Folgejahres).

Pressemitteilung

Finanzamt Neuwied

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