Allgemeine Berichte | 31.01.2026

Dritter Verhandlungstag im Gimmiger Mordprozess

31.01.: Prozess zum Mord in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Ex-Freundin belastet Angeklagten

Das Landgericht in Koblenz. Foto: SCHÜ

Koblenz. Der dritte Tag des Prozesses um die Bluttat in Gimmigen fand in einem anderen, größeren Saal statt, weil das Publikumsinteresse nach wie vor groß ist und so mehr Besucher Platz finden konnten. Dafür war das Aufgebot der Medien deutlich geringer als noch zu Beginn, es waren nur noch die Pressevertreter der örtlichen Medien anwesend.

Psychiater als Gutachter hinzugezogen

Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin begrüßte Anwesenden und stellte als weiteren Prozessbeteiligten Dr. med. Gerhard Buchholz, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie aus Vallendar, vor. Er soll als vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger den Angeklagten begutachten.

Da Matthias K. aber im Vorfeld nicht mit dem Psychiater sprechen wollte, erstellt er das Gutachten anhand der Aktenlage und Prozessunterlagen. Außerdem nimmt er an der Verhandlung teil und darf auch Zeugen befragen, was er im Laufe des Tages auch mehrfach tat.

Lange Zeugenliste

Danach folgte ein wahrer Zeugenmarathon. Zunächst sagte Kriminalhauptkommissarin Tanja L. aus, die die Spurensicherung in der Kapellenstr. 5 in Gimmigen mit Fotos dokumentiert hat. Die Aufnahmen wurden mittels Beamer gezeigt und erläutert. So wurde deutlich, dass sowohl im Haus selbst als auch auf dem Weg zur Garage zahlreiche Blutflecken, zum Beispiel an der Decke des Flures, festgestellt wurden, die dem Opfer zugeordnet werden konnten. Auch Haare von Anna K. wurden am vermutlichen Tatort sichergestellt.

Weitere Details kamen bei der Vernehmung von Kriminaloberkommissarin Sarah L. zur Sprache. Im Hinterraum der Garage wurden blutbefleckte Schaufel und Spaten sowie ein Rollbrett entdeckt. Eine technische Einheit entfernte die Fliesen und legte die Grube vom Erdaushub frei, bis dort das Messer, Handschuhe, ein Eimer sowie die in Malervlies gewickelte Leiche zum Vorschein kamen. Die Bilder von der Bergung des bedauernswerten Opfers ersparte das Gericht allen im Saal Anwesenden. Anhand von Spezialkameras konnte zudem nachgewiesen werden, wo der Täter Blutflecken überstrichen hatte.

Enge Bekannte befragt

Nach der sehr ausführlichen Darstellung der Spurenlage sagte Mario S. aus. Der 31-Jährige war der Freund des Opfers. Er berichtete gefasst, aber teils mit stockender Stimme von den Spannungen seiner Freundin mit dem getrennt lebenden Mann, meist ging es um den gemeinsamen Sohn. Außerdem erzählte er, dass Matthias K. dem Kind eingeredet habe, der neue Partner von Mama sei böse. Zudem habe sich der Beschuldigte häufig in der Nähe der Wohnung von Anna aufgehalten, wenn er dort zu Besuch gewesen sei.

Nächster Zeuge war Simon G. (31), der mit dem Angeklagten seit über 20 Jahren und bis zur Tat eng befreundet war. Er wusste auch vom Suizidversuch des Angeklagten nach der Trennung von seiner Frau, unter der Matthias K. sehr gelitten habe. Im Nachhinein frage er sich allerdings, ob der Selbstmordversuch wirklich ernst gewesen sei oder nur als Druckmittel dienen sollte. Der Beschuldigte hat nach der Mittleren Reife des Beruf des Chemikanten gelernt und kennt sich mit Chemikalien aus.

Dann betrat Stefanie E., Heilpraktikerin für Psychotherapie, den Zeugenstand. In ihrer Praxis waren die Eheleute einmal gemeinsam zur Paartherapie. Allerdings erklärte Anna rasch, dass sie sich von ihrem Mann trennen wolle. Er war in der Folge 16 Mal alleine bei ihr, zuletzt im Juni 2025, einige Wochen vor der Tat. Ziel sei gewesen, dass er nach dem Suizidversuch sein Leben wieder organisiert bekomme. Später, mit der neuen Freundin Jessica T., sei es um eine harmonische Partnerschaft und den Kinderwunsch des Paares gegangen.

Nach der Mittagspause wurde eben jene Partnerin im Beisein ihres Anwalts als Beistand gehört. Jessica T., 31 Jahre alt, hatte große Mühe, im Zeugenstand die Fassung zu behalten. Immer wieder von Gefühlen übermannt, berichtete sie vom schwierigen Zusammenleben mit dem Beschuldigten. Sie habe gehofft, ihren seit Jahren bestehenden Kinderwunsch mit dem Angeklagten erfüllen zu können und eine Familie zu gründen. Immer wieder gab es Auseinandersetzungen, weil er immer noch seiner Ex-Frau nachtrauerte. Am Ende, kurz vor der Tat, gab es eine räumliche Trennung. Er habe ihr erzählt, dass er versuchen wolle, Anna Drogen unterzuschieben oder das Kind zu entführen. „Da war ich raus“, so ihre Reaktion.

Rückenschmerzen vom Transport der Leiche

Auf Nachfrage des Richters gab sie auch zu, Mitwisserin der Tat gewesen zu sein. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen sie war bereits wegen geringer Schuld eingestellt. Mit zitternder Stimme erzählte sie, wie der Angeklagte ihr gegenüber die Tat gestanden habe. Er und Anna hätten in der Küche gestritten, sie habe ihm Vorwürfe gemacht, gedroht, ihm das Kind wegzunehmen und sie auch geschlagen und getreten. Da habe er ein Messer aus dem Block gezogen und sei erst wieder zu sich gekommen, als sie blutend im Flur lag. Anschließend habe er sich noch beklagt, dass er vom Verbringen der Leiche in die Garage starke Rückenschmerzen habe.

Seine Verteidigungsstrategie sei gewesen, auf Totschlag zu plädieren. Dann sei er in ein paar Jahren wieder raus. Sie könne das gemeinsame Kind alleine erziehen, bis sie wieder eine Familie würden. Seine Tatkleidung, auch das habe er ihr erzählt, habe er in den Verbrennungsofen seines Arbeitsgebers, einer Entsorgungsfirma, geworfen.

Bruder äußert sich

Nach dieser Aussage wurde als Letzter der Bruder des Beklagten gehört. Daniel K., 34 Jahre alt, hätte als enger Familienangehöriger die Aussage verweigern können, machte davon aber keinen Gebrauch. Er erzählte vom Werdegang seines Bruders, von der Ehe, die zunächst glücklich gewesen sei, bis sich Matthias immer mehr zurückgezogen habe. So seien seine Frau und das Kind häufig alleine zu Familienfeiern gekommen. Vom Anwalt der Nebenkläger befragt, sagte er wörtlich: „Anna war eine gute Mutter.“ Den Kontakt zur Schwägerin habe er auf Bitten des Angeklagten nach der Trennung abgebrochen. Am 28. Juni haben er und seine Frau dem Bruder gegenüber in einem persönlichen Gespräch die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, das Haus zu kaufen. So hätte Matthias K. seine Frau auszahlen und im Haus auf Mietbasis wohnen bleiben können. Allerdings sei noch nicht konkret gesprochen worden, weil der Wert der Immobilie strittig war.

Die Beweisführung ist damit abgeschlossen, beim nächsten Termin in der kommenden Woche wird Dr. Buchholz sein Gutachten vortragen, danach folgen voraussichtlich die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigerin. SCHÜ

Das Landgericht in Koblenz. Foto: SCHÜ

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