Allgemeine Berichte | 10.11.2021

ADFC beantragt erste Fahrradstraße

Wachtberg. Der ADFC in Wachtberg hat Anfang Oktober beantragt, durch Beschluss des Gemeinderates die Austraße und Mehlemer Straße in Niederbachem als eine Fahrradstraße auszuweisen. Der Bereich umfasst eine Länge von 1,8 km. Andere Fahrzeuge wie Autos sollen aber weiterhin erlaubt bleiben.

Auf Fahrradstraßen sind Autos praktisch nur „zu Gast“. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, PKW oder Motorräder dürfen mit vorgeschriebenem Abstand überholen, den Radverkehr aber weder behindern noch gefährden und auch nicht drängeln; Fahrzeuge aus den Nebenstraßen sollten wartepflichtig sein und es gilt generell Tempo 30. Autofahrer müssen sich dem Radverkehr anpassen und nicht umgekehrt. Der Bürgerantrag soll mit dazu beitragen, Wachtberg klimaneutral zu machen, die Verkehrssicherheit vor allem für Kinder zu erhöhen und den Verkehr zu beruhigen. Der Fahrradanteil von aktuell knapp 10 Prozent im Land soll laut Fahrradgesetz NRW bis 2030 auf 25 Prozent erhöht werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen an CO2-Emissionen zu erreichen. Dies wird nur gelingen, wenn die Fahrradinfrastruktur im genannten Zeitraum stark verbessert wird. Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist dabei ein wichtiger Baustein. Während deren Zahl in Bonn ständig wächst, meldet Wachtberg hier noch Fehlanzeige.

Fahrradstraßen bündeln und erleichtern den Radverkehr - und das alles bei einer sehr hohen Verkehrssicherheit. Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer belegen, dass es auf Fahrradstraßen zu weniger schweren Unfällen kommt. Dies ist besonders wichtig, wenn die betreffenden Straßen auch als Schulwege genutzt werden, was für die beiden genannten Straßen in hohem Maße zutrifft.

Austraße und Mehlemer Straße sind zentrale Elemente der Radverbindung von Berkum, Werthhoven, Züllighoven, Kürrighoven und teilweise Gimmersdorf nach Mehlem und weiter nach Bad Godesberg und Bonn. Vor allem Berufspendler und Schülerinnen der weiterführenden Schulen, aber auch Freizeitradler aus dem Bonner Raum nutzen diese Strecke vermehrt. Seitens des ADFC Bad Godesberg werden aktuell Anstrengungen unternommen, von der Gemeindegrenze Wachtberg bis zum Rhein ebenfalls eine Ausweisung als Fahrradstraße zu erreichen. Die zukünftigen Fahrradstraßen haben daher auch eine hohe Bedeutung für den Ausbau des Radnetzes in Wachtberg.

Schon jetzt darf auf der Strecke nur 30 km/h gefahren werden. Es kommt jedoch leider regelmäßig zu verkehrswidrigen Verhalten von Fahrzeuglenkern. Radfahrende werden häufig von Kraftfahrzeugen mit unzulässig überhöhten Geschwindigkeiten überholt. Dabei wird regelmäßig der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m unterschritten. Anwohner mit Kindern haben bereits privat entsprechende Schilder aufgestellt, um auf die Tempo-30-Regelung hinzuweisen. Der Sportplatz an der Austraße und Kindergärten, Schule und Kirche an der Mehlemer Straße sind weitere neuralgische Punkte, die mit der Ausweisung einer Fahrradstraße entschärft werden können.

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße wird dieser Bereich auch im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts Niederbachem aufgewertet. Laut nationalem Radverkehrsplan können „… Fahrradstraßen auch im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Verkehrskonzept und einer städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden…(§ 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO), …um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen.“ Besonders anbieten würde sich eine solche Umwandlung im Anschluss an die Fertigstellung der Baumaßnahme Mehlemer Straße im Bereich der Kirche und der Kindergärten.

Die Ausweisung von Austraße und Mehlemer Straße als Fahrradstraße ist ein Baustein, mit dem die Gemeinde ihrer Verantwortung und ihrem Anspruch gerecht werden kann, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Die Fahrradstraße stärkt die Rechte der Radfahrenden und sollte dann letztlich zu mehr Rücksichtnahme des KFZ-Verkehrs führen, um so auch die zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgänger, darunter vor allem Kinder zu schützen.

Pressemitteilung

ADFC Wachtberg

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