Allgemeine Berichte | 01.07.2018

Während dieser Zeit ist es möglich Waffen straffrei bei der Polizei oder Waffenbehörde abzugeben

Ablauf „Waffenamnestie“ zum 1. Juli

Ablauf „Waffenamnestie“ zum 1. Juli

Koblenz. Mit Ablauf der Waffenamnestie zum 01. Juli nahmen mehrere Personen die Chance am Wochenende noch wahr, ihre Waffen; wie Luftgewehr, KK-Gewehr und Munition straffrei auf der Dienststelle in Boppard abzugeben. An diese sind sie ungewollt gelangt, wie zum Beispiel durch Erbschaften, Haushaltsauflösungen oder ähnlichem. In Deutschland darf nur Schusswaffen besitzen, wer über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Alle anderen machen sich strafbar, auch wenn sie nur zufällig an diese gerieten. Um möglichst viele dieser Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, erlässt der Staat von Zeit zu Zeit eine Waffenamnestie. Dann ist es möglich, diese Stücke straffrei bei der Polizei oder der Waffenbehörde abzugeben.

Pressemitteilung Polizeidirektion Koblenz

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