SGD Nord gibt Tipps zum sicheren Kauf und Gebrauch von Weihnachtsdeko
Advent, Advent, die Wohnung brennt!
Koblenz. In der Adventszeit sorgen Kerzen, Lichterketten und dekorative Leuchtmittel für Gemütlichkeit. Damit die vorweihnachtliche Freude nicht brandgefährlich wird, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Tipps zum sicheren Kauf und Gebrauch von Advents- und Weihnachtsdekoration.
Kerzen sollten...
- auf einer nicht entflammbaren Unterlage stehen
- nicht bis ganz nach unten abbrennen, sondern rechtzeitig ausgetauscht werden
- nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person brennen und vor Zugluft geschützt sein
- einen ausreichenden Abstand zu entflammbaren Gegenständen haben
Kerzenhalter statt Metallstifte
Vorsicht ist bei Metallstiften im Wachs des Kerzenfußes geboten. Denn sie können das flüssige Wachs in den Kranz oder das Gesteck transportieren. Verwenden Sie deshalb lieber Kerzenhalter oder -teller, die die Kerze nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen lassen. Eine Alternative sind sogenannte „Sichere Kerzen“.
Wer Adventskränze oder Gestecke mit Kerzen gewerbsmäßig herstellt und verkauft, muss die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten. Das fordert, dass Kerzen nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen müssen. Zudem soll die Ware so beschaffen sein, dass die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährdet wird.
Kennzeichen auf Lichterketten
Auch beim Kauf von Lichterketten und dekorativen Leuchtmitteln gibt es Einiges zu beachten. Diese Waren müssen das CE-Kennzeichen tragen, welche eine Angabe des Herstellers ist, dass die europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit eingehalten werden. Ein zusätzliches GS-Kennzeichen („geprüfte Sicherheit“) auf dem Produkt ist von Vorteil. Die Verpackung oder das Produkt müssen mit Namen und Adresse des Herstellers oder des Importeurs gekennzeichnet sein. Eine Benutzerinformation mit Verwendungshinweisen und Gebrauchsanleitungen in deutscher Sprache muss beiliegen.
Weitere Infos
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die zuständigen Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wenden:
• SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein,
Telefon 06781/565-0
• SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz,
Telefon 0261/120-0
• SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier,
Telefon 0651/4601-0
Pressemitteilung Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
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