Allgemeine Berichte | 25.05.2021

L 73, Radweg zwischen Fuchshofen und Schuld

Aktuelle Informationen zum Planungsstand

Fuchshofen/Schuld. Im Oktober 2020 hatte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz zuletzt über den Stand der Rad- und Gehwegeplanung der 4,5 km langen Lücke zwischen Fuchshofen und Schuld berichtet. Inzwischen sind viele Bodenuntersuchungen an den Brückenstandorten und Böschungsbereichen durchgeführt worden. Darauf abgestimmt wurden Lösungsvarianten zum Bau des Rad-und Gehweges konkretisiert. Zum Beispiel sieht die Planung nun vor, den Radweg zu Beginn bei Fuchshofen auf einer Aufständerung zu führen und nicht auf einer Gabionenwand.

Im Kreuzungsbereich von L 73/ L 74 (Abzweig Wershofen) soll eine neue Radwegebrücke incl. Vorlandbrücke entstehen, ähnlich der Ahrbrücke bei Ahrbrück. Die Substanz der vorhandenen Brücke gibt hier den Anbau eines Radweges nicht her, zudem finden so Verkehrssicherheitsaspekte eine bessere Berücksichtigung.

Dagegen ist es nach geotechnischer Untersuchung möglich, die Radwegebrücke vor dem Campingplatz bei Schuld an die vorhandene Brücke anzuhängen. Entsprechend ist auch die naturschutzfachliche Ausgleichsplanung konkreter geworden, die Maßnahmen werden mit dem Naturschutzgroßprojekt „Obere Ahr-Hocheifel“ abgestimmt.

Schwierig gestaltet sich die Klärung der Eigentumsverhältnisse einzelner ehemaliger Bahnabschnitte. Derzeit erfolgt eine Prüfung durch die Rechtsabteilung des LBM beim Eisenbahnbundesamt. Das Ergebnis steht noch aus. Weiterhin hat sich der Landesrechnungshof eingeschaltet und um Vorlage aller Unterlagen zur Prüfung gebeten. Auch dieses Ergebnis steht noch aus.

Anschließend kann die Planung fertiggestellt werden. Dazu werden derzeit die aus den verschiedenen Teilbereichen der neuen Radwegeführung einzelnen Planungsüberprüfungen und –änderungen zu einer Planungsunterlage zusammengefasst. Hierzu werden neben den entwurfstechnischen und den naturschutzfachlichen Unterlagen auch die notwendigen Fachbeiträge zu den hydraulischen und wasserrechtlichen Planungen, die Fachplanungen zu den verschiedenen Bauwerken sowie die Kostenunterlagen erstellt.

Mit Fertigstellung aller Unterlagen sind dann die wesentlichen Voraussetzungen zur Einleitung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung des Baurechts bei der Planfeststellungsbehörde in Koblenz geschaffen.

Der Ahrradweg hat im LBM Cochem-Koblenz eine hohe Priorität. An der Realisierung wir dort daher weiterhin mit Nachdruck gearbeitet. Über weitere wichtige Meilensteine im Projektfortgang wird der LBM Cochem-Koblenz regelmäßig informieren.

Pressemitteilung des

LBM Cochem-Koblenz

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