Kreisverwaltung Cochem-Zell
Aktuelle Zutrittsregelung
Cochem-Zell. Für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist für den Zugang zum Kreishaus weiterhin ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erforderlich. Alle Besucher müssen einen entsprechenden Nachweis mitführen und diesen bei Zutritt zum Kreishaus vorzeigen. Besucherinnen und Besuchern ohne Nachweis wird der Zutritt zum Kreishaus verwehrt. Auch weiterhin ist ein Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
