Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert
Aktueller Stand: Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit dem Schreiben vom 16. Mai 2018 seitens der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) wurde die Stadtverwaltung um weitere Ausführungen gebeten, inwieweit an die Konzertmuschel angrenzende Gebäudekompartimente der großen Trinkhalle als Ankerpunkte in den Neubau integriert werden können. Zu dieser Frage verweist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler auf das finale Gutachten des Büro TTN vom 15. August 2018 zusammen mit den zugehörigen Berichten der Materialprüfungs- und Versuchsanstalt (MPAV) Neuwied vom 28. Juni und 15. August 2018, welches auf der Homepage der Stadtverwaltung unter der Rubrik „Aktuelles“ zur öffentlichen Einsicht eingestellt ist. Zusammenfassend werden die bisherigen Befunde bestätigt und es zeigt sich auch bei den aktuellen Untersuchungen, dass die Gebäudesubstanz im Umfeld der Konzertmuschel nicht mehr sanierungsfähig ist. Im Rahmen des zu stellenden Abbruchantrages wird die Stadtverwaltung daher nur die Option des Ausbaus- und anschließendem Wiedereinbau der Muschel am gleichen Ort weiterprüfen und entsprechend darlegen. Da die aktuellen Untersuchungen im Bereich der Abhangdecke und für die Kragplatte oberhalb der Konzertmuschel ein Versagen von Bauteilen nicht ausschließen können, wurden der Empfehlung des Gutachtens folgend die große Konzerthalle und die Konzertmuschel zwischenzeitlich gesperrt.
Pressemitteilung der
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler