Aus dem Polizeibericht
Alkoholisiert am Bahnhof
Koblenz. Am Donnerstagmorgen (17.9.2026) stellte die Bundespolizei bei der Kontrolle einer alkoholisierten 47-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz fest. Diese basiert auf Verurteilungen aus 2017 und 2018 wegen Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Laut Beschluss ist es ihr verboten, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Ein Atemalkoholtest gegen 6:45 Uhr ergab einen Wert von 2,02 Promille.
Die bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen - Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht - an ihre Wohnanschrift entlassen. ROB
Symbolbild. Foto: ROB