Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hammerstein; Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße“; hier: Durchführung erneute Offenlage u. Beteiligungsverfahren gem. §§ 4 a (3) i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hammerstein hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 die Planunterlagen, bestehend aus Planentwurf und Begründung zum Bebauungsplan „Kapellenstraße“ anerkannt und die Durchführung der erneuten Verfahrensschritte gemäß §§ 4 a(3) i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Unter Berücksichtigung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, wurde der Planungsbereich im unteren Teil erweitert (Ecke Pater- Keller- Straße / Kapellenstraße“).
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist durch die gestrichelte Linie im Lageplan dargestellt:
Foto: VG Bad Hönningen
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird zum einen die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden innerörtlichen Erschließungsstraße angestrebt sowie für die südwestlich der „Kapellenstraße“ gelegene Bebauung eine klar definierte Bebauungsgrenze im Bereich der rückwärtigen Grundstücksteile angestrebt. Mit dem erneuten Beteiligungsverfahren werden Grundstücke im Bereich der Pater- Keller- Straße und Kapellenstraße mit in den Geltungsbereich mit einbezogen.
Auslegungsfrist und Einsichtnahme
Die gemeindliche Planungsabsicht nach Einbeziehung dieser Grundstücke bedingt die Durchführung einer erneuten Beteiligung i.S. § 4 a (3) BauGB. Gem. dem Regelungsgehalt des § 4 a (3) Satz 2 BauGB kann in den anstehenden Beteiligungsverfahren nur zu den geänderten bzw. ergänzten Planinhalten eine Stellungnahme abgegeben werden.
Die Verfahrensunterlagen zur zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße“, der Ortsgemeinde Hammerstein (Planurkunde sowie Begründung) werden ausgelegt.
Die Unterlagen sind während der Zeit von
Montag,dem 12. Oktober 2026 bis einschließlich
Montag,dem 16. November 2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Hönningen unter: www.bad-hoenningen-vg.de (hier: Verwaltung & Politik/ Bekanntmachungen/ Bauleitplanung/ Ortsgemeinde Hammerstein) einzusehen.
Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen auch während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Marktstraße1, 53557 Bad Hönningen (Bauverwaltung) einsehbar.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Es bietet sich an, vorher Termine bei der Bauverwaltung telefonisch (unter 0 26 35/ 72 71) oder per E- Mail (bauverwaltung@bad-hoenningen-vg.de) abzustimmen. Hiernach sind auch Einsichtnahmen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Hinweise:
1. Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch per E- Mail) oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der jeweilige Rat in öffentlicher Sitzung.
2. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
3. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hammerstein, den 22.09.2026
Jörg Jungbluth, Ortsbürgermeister