Allgemeine Berichte | 08.12.2016

Trotz Vogelgrippe

An Weihnachten nicht auf Geflügelbraten verzichten

Keine Gefahr für den Menschen - als Vorsichtsmaßnahme gegen Salmonellen ein paar Regeln beachten

Kreis Mayen-Koblenz. Viele Familien sind bereits in den Weihnachtsvorbereitungen. Nachdem das Veterinäramt eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet hat, um der Verbreitung der Vogelgrippe vorzubeugen, fragen sich Verbraucher, ob sie noch guten Gewissens mit dem Weihnachtsbraten planen können. „Sie können und müssen sich den Appetit nicht verderben lassen“, sagt Kreisveterinär Dr. Rudolf Schneider – und erinnert dennoch an wichtige Hygieneregeln, die grundsätzlich bei der Zubereitung zu beachten sind. Zurzeit macht eine hoch ansteckende Variante der Vogelgrippe die Geflügelhalter nervös. H5N8 gilt als besonders aggressive Variante des Virus. Stallpflicht, Transportbeschränkungen und Hygieneauflagen sollen ein Verbreiten verhindern. Nicht nur von Stall zu Stall: Das Risiko, dass Wildvögel das Virus verbreiten, ist besonders hoch. Damit verbunden wäre ein enormer wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelhalter, denn bei einem Befall muss der ganze Bestand getötet werden. Könnten sich Menschen bei einem Kontakt oder Verzehr mit Geflügelprodukten infizieren? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verneint das: Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gebe es bisher keine Belege. Dennoch raten das BfR wie auch Kreisveterinär Schneider, bei der Verarbeitung die Hygieneregeln zu beachten. „Wichtig ist, bei jedem Umgang mit Geflügel und als Vorsichtsmaßnahme gegen Salmonellen, sich immer nach dem Kontakt gründlich die Hände zu waschen und rohes Geflügel getrennt von anderen Lebensmitteln aufzubewahren“, so Schneider, der auch für die Lebensmittelüberwachung im Kreis zuständig ist. Wer Geflügel in der heimischen Küche verarbeite, sollte anschließend alle Küchengeräte und die Arbeitsfläche gründlich säubern: „Der Verbraucher ist auch in der Pflicht. Bei der Tiefkühlgans muss man darauf achten, dass der Fleischsaft beim Auftauen nicht in andere Lebensmittel läuft, und in der eigenen Küche gehört das Händewaschen zwischendurch dazu, wenn ich unverpackte Lebensmittel anfasse.“ Am meisten reinigt man mit heißem Wasser und Spüli, denn Salmonellen-Erreger und das Vogelgrippe-Virus reagieren empfindlich auf Hitze. Geflügelgerichte sollten daher auch immer eine Kerntemperatur von mindestens 70 Grad haben: „Für eine rosa gebratene Gans braucht es eine Kerntemperatur von 75 bis 80 Grad. Durchgegart ist Geflügel absolut unbedenklich.“ Ist die Skepsis beim Verbraucher also übertrieben? „Man muss keine Angst vor einer Infektion mit Vogelgrippe haben. Eine angemessene Aufmerksamkeit beim Umgang mit Lebensmitteln begrüße ich. Etwas mehr Skepsis würde ich beim Einkauf sogar befürworten: Glückliche Gänse, mit Biofutter natürlich aufgezogen und nicht hochgezüchtet, die haben ihren Preis. Qualität gibt´s nicht zu Fleischpreisen von ein paar Euro das Kilo.“

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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