Allgemeine Berichte | 16.08.2024

Anmeldung der Schulanfänger in der VG Weißenthurm

Die Einschreibung der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026 erfolgt im September 2024

VG Weißenthurm. Alle im Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werdenden Kinder müssen im September 2024 in den - für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen - Grundschulen angemeldet werden.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Anmeldetermin zu beachten. Die Anmeldung hat in Begleitung des Kindes zu erfolgen. Die Abstammungsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder der Aufnahmebescheid/Registrierschein sowie die Bescheinigung der Kindertagesstätte sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Es müssen angemeldet werden

1. alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. August 2019 geboren sind,

2. alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im Schuljahr 2024/2025 Gebrauch machen.

Liegt eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen.

Zuwiderhandlungen gegen die Anmeldepflicht können nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Weitere Informationen erhalten die Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleiterin oder dem Schulleiter bzw. bei der Schulabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Tel. 0 26 37 - 913 484.

Die Grundschulen haben nachfolgende Anmeldetermine

Grundschule Bassenheim: Tel. 0 26 25 - 44 17. Die Anmeldungen sind bereits im Juni 2024 erfolgt. Bei nachträglichem Zuzug bitte an die Schule wenden.

„Pater-Wald-Grundschule“ Kaltenengers: Tel. 0 26 30 - 63 09. Montag, 16. September – Freitag 20. September. Die genauen Termine werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Grundschule Kettig: Tel. 0 26 37 - 22 43, E-Mail gs-kettig@t-online.de. Die Anmeldungen sind bereits im Juni 2024 erfolgt. Bei nachträglichem Zuzug bitte per E-Mail an die Schule wenden: gs-kettig@t-online.de.

Grundschule Mülheim: Tel. 0 26 30 - 17 55, E-Mail sekretariat@kbs.bildung-rp.de. Die Anmeldungen sind bereits erfolgt. Bei nachträglichem Zuzug bitte telefonisch an die Schule wenden.

Grundschule „Christophorus“ Kärlich: Tel. 0 26 30 - 96 24 70. Die Anmeldungen sind bereits erfolgt. Bei nachträglichem Zuzug bitte an die Schule wenden.

Grundschule „St. Peter und Paul“ Urmitz/Bhf.: Tel. 0 26 30 - 76 74. Dienstag, 10. September, Ausweichtermin Donnerstag 12. September. Die genauen Termine werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Grundschule „Lindenbaum“ St. Sebastian: Tel. 02 61 - 8 26 12. Die Anmeldungen sind bereits erfolgt. Bei nachträglichem Zuzug bitte an die Schule wenden.

Grundschule „St. Georg“ Urmitz/Rh.: Tel. 0 26 30 - 73 93. Die Anmeldegespräche für die Neulinge werden Mitte/Ende September stattfinden. Terminlisten zum Eintragen hängen in den jeweiligen Kindergärten ab Anfang September aus.

Grundschule Weißenthurm: Tel. 0 26 37 - 27 92. Mittwoch, 4. September in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr im 1. OG der Grundschule Weißenthurm.

Bitte beachten, dass einzelne Grundschulen bestimmte Termine zuteilen werden, die eingehalten werden müssen.

Kann-Kinder

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden. Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt im Februar 2025. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Pressemitteilung der

VG Weißenthurm

Schulabteilung

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