Verbandsgemeinde Weißenthurm - Schulabteilung -
Anmeldung der Schulanfänger
Die Einschreibung der Schulneulinge für das Schuljahr 2022/2023 erfolgt im August/ September 2021
VG Weißenthurm. Alle im Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig werdenden Kinder müssen im August/September 2021 in den - für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen - Grundschulen angemeldet werden.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Anmeldetermin zu beachten. Die Anmeldung hat in Begleitung des Kindes zu erfolgen. Die Abstammungsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder der Aufnahmebescheid/Registrierschein sowie die Bescheinigung der Kindertagesstätte sind bei der Anmeldung vorzulegen.
Es müssen angemeldet werden:
1. alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. September 2015 und dem 31. August 2016 geboren sind,
2. alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im Schuljahr 2022/23 Gebrauch machen.
Liegt eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen.
Zuwiderhandlungen gegen die Anmeldepflicht können nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Weitere Informationen erhalten die Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleiterin oder dem Schulleiter bzw. bei der Schulabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Tel. (0 26 37) 9 13 -4 54, -4 14.
Die Grundschulen haben nachfolgende Anmeldetermine
Grundschule Bassenheim, Tel. (0 26 25) 44 17. Nach Terminvergabe in der 38. Kalenderwoche ab 20. September.
„Pater-Wald-Grundschule“ Kaltenengers, Tel. (0 26 30) 63 09. Dienstag, 21. und Mittwoch, 22. September jeweils ab 13.30 Uhr. Die genauen Termine werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Grundschule Kettig, Tel. (0 26 37) 22 43. Montag, 20. und Freitag, 24. September. Nähere Informationen erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben.
Grundschule Mülheim, Tel. (0 26 30) 17 55. Die Einschreibung findet vom 20. bis 24. September statt. Termineinladungen erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten ab August.
Grundschule „Christophorus“ Kärlich, Tel. (0 26 30) 96 24 70. Von Mittwoch, 8. bis Freitag, 17. September. Nach persönlicher Terminvergabe. Bitte Anschreiben Ende August beachten!
Grundschule „St. Peter und Paul“ Urmitz/Bhf., Tel. (0 26 30) 76 74. Dienstag, 7., Mittwoch, 9. und Dienstag, 21. September jeweils von 9 bis 12 Uhr.
Grundschule „Lindenbaum“ St. Sebastian, Tel. (02 61) 8 26 12. Montag, 20. und Donnerstag, 23. September jeweils von 14 bis 17 Uhr. Genaue Terminvergabe erfolgt über einen Aushang im Kindergarten ab 30. August.
Grundschule „St. Georg“ Urmitz/Rh., Tel. (0 26 30) 73 93. Mittwoch, 22. bis Freitag, 24. September nach Terminvergabe.
Kita St. Georg: Terminliste zur Eintragung hängt ab 13. September aus.
Kita Lehpfad: Terminvergabe per E-Mail unter info@gs-urmitz.de.
Grundschule Weißenthurm, Tel. (0 26 37) 27 92. Mittwoch, 15. September von 14.30 bis 17 Uhr im 1. OG.
Es ist zu beachten, dass einzelne Grundschulen bestimmte Termine zuteilen werden, die eingehalten werden müssen.
Kann-Kinder
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden. Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt im Februar 2022. Nähere Informationen werden in der Presse rechtzeitig bekannt gegeben.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeinde Weißenthurm