Die Ortsgemeinde Ochtendung informiert
Anträge auf Förderung der Sanierung von privaten Gebäuden endet
Bis 31. Dezember 2022 muss eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen werden
Ochtendung. Die private Förderung im Zuge des Programms „Lebendige Zentren“ (ehemals „Ländliche Zentren“) läuft Ende 2022 aus. Private Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet der Ortsgemeinde Ochtendung, die eine Förderung erhalten möchten, sollten schnellstmöglich, auf jeden Fall noch in diesem Jahr, einen Antrag stellen. Bis Ende 2022 müssen Modernisierungsvereinbarungen zwischen den privaten Eigentümern und den Kommunen (mit einer Laufzeit von zwei Jahren) abgeschlossen werden. Nur so ist sichergestellt, dass die privaten Sanierungen auch noch eine Förderung innerhalb der Programmlaufzeit des Förderprogramms erhalten.
Sanierungen an privaten Gebäuden können bezuschusst werden, wenn das Anwesen innerhalb des Sanierungsgebietes liegt (dies kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt werden) und es sich um eine umfassende, durchgreifende Maßnahme handelt, die sich an den Zielen der Sanierung orientiert. Informationen erhält man unter Tel. (0 26 54) 94 02 -2 25.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Ochtendung
