Allgemeine Berichte | 27.12.2018

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen

Kreis Mayen-Koblenz. Im Januar können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.

Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. (02 61) 10 82 50.

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