Allgemeine Berichte | 13.09.2019

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen

Kreis Mayen-Koblenz. Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2020 können noch bis 30. September 2019 gestellt werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Beantragt werden müssen alle Flächen, die im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und für die eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist (Antragstellung Teil 1). Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember 2019. Erst dann dürfen Veränderungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Im Januar des kommenden Jahres erfolgt, wie in den Vorjahren, dann die Antragstellung Teil 2.

Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit. Neu in diesem Jahr ist, dass es zwei Antragszeiträume für den ersten Teil der Antragsstellung gibt. Der anstehende Herbstantrag vom 2. bis 30. September 2019 soll Winzern die Möglichkeit geben, jetzt noch Rodungsanträge für benötigte Flächen zu stellen.

Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. (02 61) 10 8-2 50. Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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