Kreisverwaltung Cochem-Zell
Antragsfrist verlängert
Förderung der Neupflanzung von Rebflächen im Rahmen der Weinmarktordnung
Cochem. Die Antragsfrist des am 1. Juli begonnenen Antragsverfahrens für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 wird um zwei Wochen, auf den 15. August, verlängert. Der außergewöhnliche Witterungsverlauf in diesem Jahr hat dazu geführt, dass die Winzerinnen und Winzer viel mehr Zeit für die Arbeiten in den Weinbergen aufwenden müssen. Da der Zeitpunkt für die Antragstellung in der Umstrukturierung auf keinen Fall verpasst werden soll, hat die Landesregierung den Antragszeitraum verlängert. Für die Entscheidung, welche Rebflächen zukunftsfähig neu bestockt werden, benötigen die Betriebe ausreichend Zeit. Es müssen alle Rebflächen für die Förderung angemeldet werden, die im nächsten Jahr für eine Neubepflanzung in Frage kommen können. Eine Nachmeldung von Flächen Anfang des nächsten Jahres ist nicht möglich. Die Antragsunterlagen und Auskünfte sind bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter der Telefonnummer (0 26 71) 61 270 oder -172 und der E-Mail: agrarförderung@cochem-zell.de erhältlich.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
