Allgemeine Berichte | 28.06.2024

Zehnthaus-Kolumne (72)

Archäologie – Raubgrabung (1)

Prunk am Portal: römischer Türknaufvor 69 n. Chr.Fundort: Xanten, Legationslager Vetera ILVR-LandesmuseumFoto: J. Vogel

Odendorf/Essig. Weltweit ist Kulturgut durch Raubgrabungen und Plünderungen gefährdet. Raubgrabungen sind in allen Kontinenten ein Phänomen. Das gilt auch für den illegalen Handel und den Erwerb von illegal ausgegrabenem und ausgeführtem Kulturgut.

Das Gesamtvolumen des internationalen illegalen Handels mit Kulturgut beträgt nach Schätzungen der UNESCO mehrere Milliarden Dollar jährlich. Damit stehe der illegale Handel mit Kulturgut nach dem internationalen Handel mit Waffen und Drogen an dritter Stelle der internationalen Kriminalität.

Militärische und politische Konflikte haben verheerende Folgen für Kulturgüter. In Syrien im Irak und Afghanistan sind bereits über einhundert archäologische Stätten beschädigt worden, darunter sechs, die zum UNESCO-Weltkulturerbe zählten, beispielsweise Palmyra und Aleppo.

Verantwortlich sind dafür zum einen die ISIS-Terroristen, die aus ideologischen Gründen bewusst Kulturerbe vernichteten und zur Terrorfinanzierung Kulturstätten plündern. Zum anderen machten sich kriminelle Banden die unsichere Lage zunutze und plünderten mit hunderten angeworbenen Helfern und teils schwerem Gerät, wie Baggern und Bulldozern, in großem Stil archäologische Stätten und Museen.

Aber auch militärische Einheiten sind aufgrund ihrer Einsatzdoktrin an der Zerstörung beteiligt. So ist auch US-Militär auf dem Gebiet des antiken Babylons stationiert gewesen und hat Teile der Ruine zerstört sowie achtlos archäologische Fundstücke zur Befestigung benutzt. Weniger bekannt aber ebenso bedrohlich sind Raubgrabungen in Afrika, Latein-Amerika und Südost-Europa.

Wegen unzureichender gesetzlicher Bestimmungen war die „Kulturnation“ Deutschland bisher ein beliebter Umschlagplatz für antike Schätzen. „Die ‚UNESCO-Konvention zum Kulturschutz“ von 1970 wurde hierzulande erst 2007 ratifiziert. Erst nach dieser Resolution haben sich die Museen verpflichtet, keine Stücke unklarer Provenienz zu erwerben. Bei einem Kunstwerk oder Kulturgut sind im idealen Fall alle früheren Besitzverhältnisse bekannt und können offengelegt werden.

Eine effektivere Strafverfolgung der Banden ist zwar wünschenswert, aber sehr aufwendig. Der bessere Weg ist es deshalb, bei möglichen Abnehmern anzusetzen. Experten, Museen, Auktionshäuser, Sammler und Händler müssten durch Bewusstseinsbildung und die bestehenden gesetzlichen Regelungen dazu gebracht werden, strenge Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut einzuhalten.

Die oft unrühmliche Vergangenheit der Archäologie der Anfangsjahre wirft jedoch lange Schatten. In Deutschland bestehen durch Kunstraub und Enteignung während des NS-Regimes besondere Herausforderungen bei der sogenannten Beutekunst bzw. Raubkunst.

Erst in den vergangenen 10 Jahren hat eine Bewegung zur Rückgabe unrechtmäßig erlangter ausländischer Funde politisch an Einfluss gewonnen und führte zur Gründung einer jungen wissenschaftlichen Disziplin, der Provenienzforschung. Gegenstand der Forschung ist die Geschichte eines musealen Objektes, ein Teildisziplin der Kunstgeschichte.

Sammlung Zehnthaus

www.verein-zehnthaus.de

Archäologische Funde

Foto: J.Vogel

Foto: J.Vogel

Prunk am Portal: römischer Türknauf vor 69 n. Chr. Fundort: Xanten, Legationslager Vetera I LVR-Landesmuseum Foto: J. Vogel

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