Professor Christoph Butterwegge hielt Vortrag beim Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Linz
Armut im Alter stand im Mittelpunkt
Linz. Mit dem Thema Altersarmut beschäftigt sich der Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Linz bereits seit vielen Jahren. Deshalb hatte Klaus Krumscheid für den Beirat jetzt den Politikwissenschaftler und viel gefragten Experten zu einem Vortrag mit anschließen-dem Podiumsgespräch, moderiert von Renate Pepper, nach Linz eingeladen. So konnten Waltraud Schmaus und Wolfgang Walter, die stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates, den Referenten und die zahlreich erschienenen Besucher und Besucherinnen im Sitzungssaal der Verwaltung begrüßen.
In seinem Vortrag machte der auch als Armutsforscher bezeichnete Professor aus Köln deutlich, dass das Armutsrisiko in den vergangenen Jahren bei keiner anderen Altersgruppe stärker gestiegen ist als jenes der Senioren und Seniorinnen. Zusätzlich werden diese heute oftmals bezichtigt, nicht genug für ihr Alter vorgesorgt zu haben. „Umso notwendiger ist es“, so Butterwegge, „dieses politische Armutszeugnis in einem reichen Land zu skandalisieren und gleichzeitig Druck auf Regierende wie Parlamentarier auszuüben, damit sich etwas ändert“. Der Referent verwies darauf, dass das im Artikel 1, Satz 1, des Grundgesetzes zur Fundamentalnorm unserer Verfassung erhobene Gebot, die Würde des Menschen zu wahren, durch ein Leben in Armut missachtet wird, und dass Armut oft mit Einsamkeit und sozialer Isolation einhergeht. „Davon sind ältere Menschen ohnehin häufiger betroffen als jüngere“, berichtete Butterwegge.
„Die Covid-19-Pandemie, die Energiepreisexplosion und die Inflation“ fuhr der Professor fort, „treffen alte Menschen härter als junge, weil sie in der Regel nicht mehr erwerbstätig und deshalb viel zu Hause sind, was die Heizkosten genauso in die Höhe treibt wie die Tatsache, dass sie kälteempfindlicher sind. Außerdem bekommen sie sehr viel schlechter einen Bankkredit zur Bewältigung finanzieller Überbelastung als junge Menschen, weil man ihnen die Tilgung der Schulden nicht mehr zutraut“. Ein wichtiger Indikator für die wachsende Altersarmut stellt das Kriterium der Europäischen Union dar, wonach armutsgefährdet ist, wer in einem Mitgliedsland über weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens verfügt. Als einkommensarm kann hierzulande somit ein Alleinstehender gelten, der weniger als 1.148 Euro (2021) im Monat zur Verfügung hat. Demnach hat die Altersarmut in Deutschland mit 17,4 Prozent und knapp drei Millionen betroffenen Senioren und Seniorinnen einen Höchststand erreicht.
Als Ursache verwies Butterwegge unter anderem auf das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung. „Es brachte für die Versicherten erstmals spürbare Verschlechterungen mit sich. So ging man von der brutto- zur nettolohnbezogenen Anpassung der Renten über, verkürzte die Höchstdauer der Anrechnung von Ausbildungszeiten und ließ die Rente nach Mindestentgeltpunkten auslaufen“. Als Fazit stellte Professor Butterwegge fest: „Während die Anzahl der von Armut und Unterversorgung betroffenen Senioren und Seniorinnen weiter steigen dürfte, nimmt deren Wertschätzung eher ab“. Dem Ziel, die bestehende Altersarmut zu verringern und deren Neuentstehung zu verhindern, würde von der Politik keine Priorität eingeräumt. Und deshalb wächst das Armutsrisiko für die Senioren und Seniorinnen.
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