Allgemeine Berichte | 11.04.2019

Familienkasse informiert Eltern über das richtige Vorgehen

Auch nach dem Abi gibt´s Kindergeld

Region. Viele Jugendliche werden in diesem Frühjahr mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beenden. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil zum Beispiel das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 - 4 55 55 30 erreichbar. Pressemitteilung der

Bundesagentur für Arbeit

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