Allgemeine Berichte | 08.05.2025

Leserbrief zum Artikel in der Ausgabe 18/2025, „Stadt fördert ökologische Maßnahmen an Flächen und Gebäuden“

Auch über andere Lösungen nachdenken

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn seitens der Stadt ökologische Maßnahmen gefördert werden. Ich frage mich aber auch, warum man nicht auch über andere Lösungen nachdenkt, die nicht finanziell unterstützt und gefördert werden müssen. Es wird in der Förderrichtlinie u. A. auf gepflasterten Flächen und Schottergärten herumgeritten, die renaturiert werden sollen. So weit so gut.

Aber was ist mit all den früheren Frei- bzw. Grünflächen (vor, hinter und rund um Gebäude) deren Versiegelung/ Pflasterung für Autostellplätze bereits vor der Flut begann und danach sehr verstärkt um sich gegriffen hat. Beispiele hierzu aus dem gesamten Stadtgebiet würden Seiten füllen. Sind diese, eigentlich als bauliche Veränderungen zu sehenden, durchgeführten Maßnahmen genehmigt oder benötigte man hierfür grundsätzlich keine Genehmigung?

Es ist nachvollziehbar, dass die in der originären Baugenehmigung verzeichneten Parkflächen inzwischen vielfach nicht mehr ausreichend sind. Aber liegt es nicht auch daran, dass die Garagen inzwischen für alles Mögliche zweckentfremdet werden und nicht mehr dem eigentlichen Zweck dienen? Es ist sogar in unserem Viertel zu beobachten, dass selbst bei erst vor einigen Jahren gebauten Objekten, die Garage von Anfang an nicht bestimmungsgemäß genutzt wird. Als Parkfläche dient dann eine gepflasterte Fläche vor dem Haus oder der öffentliche Raum.

Auch wenn seitens der Stadt in Straßen Einschränkungen hinsichtlich Parken beabsichtigt oder durchgeführt wird, ist das Geschrei der Anwohner meist groß. Wobei mir mein Gefühl sagt, dass gerade das größte Geschrei von jenen kommt, die ihre Garage nicht für ihr Auto nutzen, weil diese zweckentfremdet ist. Dem Bürgermeister dürfte hierzu bestimmt eine Versammlung/Diskussion mit Bürgern einfallen.

Wäre es daher nicht sinnvoller, zunächst einmal die gepflasterten Flächen mit der Baugenehmigung zu vergleichen und gleichzeitig die Nutzung der Garage zu überprüfen? Bei Verstößen sogar die Beseitigung mittels Anordnung zu fordern. In NRW wurde und wird dies in einigen Städten mit Erfolg durchgeführt.

Wenn bei derartigen Fällen grundsätzlich Ordnung, also die originären und genehmigten Zustände wiederhergestellt werden, müsste es somit wieder etliche Grünflächen geben, vor allem ohne jegliche finanziellen Anreize oder Unterstützung durch die Stadt.

Und ja, auch wir haben eine gepflasterte Fläche zum Parken vor dem Haus, aber mit wasserdurchlässigen offenen Fugen. Auch haben wir ein Beet von ca. drei Quaradtmeter mit 2 Grünpflanzen vor dem Haus, in dem kleine Bruchsteine unmittelbar auf der Erde liegen, aber ohne eine untergelegte Folie. Und ja, es gibt eine Übereinstimmung mit der vor Jahrzehnten seitens Stadt und Kreis erteilten Baugenehmigung.

Ingrid Witzel,

BadNeuenahr-Ahrweiler

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