Allgemeine Berichte | 16.07.2019

Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert:

Ausnahmegenehmigung für Landwirte

Landwirte dürfen ökologische Vorrangflächen zur Futtergewinnung nutzen

Kreis Ahrweiler. Landwirte im Kreis Ahrweiler dürfen aufgrund der anhaltenden Trockenheit ab dem 16. Juli brachliegende Ackerflächen in Rheinland-Pfalz, die nach dem Nutzungscode 062 als ökologische Vorrangfläche angemeldet sind, zur Beweidung nutzen oder zur Gewinnung von Futter mähen.

Die Trockenheit erschwert für tierhaltende Betriebe die Futterversorgung. Die Ausnahmegenehmigung soll helfen, einen möglichen Futterengpass zu verringern. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen die sogenannten Honigbrachen (Nutzungcodes 065 und 066).

Brachen als eine Variante der ökologischen Vorrangflächen werden normalerweise nicht bewirtschaftet. Landwirte sind dazu verpflichtet, dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, sogenannte Greening-Vorgaben, einzuhalten.

Weitere Informationen bei Carmen Gros, Untere Landwirtschaftsbehörde in der Kreisverwaltung, Tel. (0 26 41) 975-288, E-Mail Carmen.Gros@kreis-ahrweiler.de

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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