Jagdgenossenschaft Kruft
Auszahlung der Jagdpachtanteile
Auszahlungen in der Zeit vom 14. Mai bis 1. Juni
Kruft. Der Verteilungsplan über die Jagdpachtanteile der Jagdgenossenschaft Kruft hat in der Zeit vom 16. bis 29. April ordnungsgemäß offen gelegen (§15 Abs. 2 der Satzung).
Die in dem oben genannten Zeitraum eingelegten Einsprüche wurden erledigt. Die rechtskräftige Festsetzung des Verteilungsplanes ist durch den Vorstand erfolgt.
Die Auszahlung der Jagdpachtanteile wird in der Zeit vom 14. Mai bis 1. Juni durch die VR Bank Rhein-Mosel e.G., Geschäftsstelle Kruft, Hochstraße 32, 56642 Kruft als Jagdkasse während den üblichen Schalterstunden vorgenommen. Empfangsberechtigt sind alle Jagdgenossen oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten. Bei Erbengemeinschaften der schriftlich Beauftragten der Erbengemeinschaft. Beträge, die nicht innerhalb des Auszahlungszeitraumes abgehoben werden, verfallen zugunsten der Jagdgenossenschaft.
