Allgemeine Berichte | 02.11.2020

Blume des Jahres 2021 ist überlebenswichtig für Wiesenknopf-Ameisenbläulinge

Auszeichnung für den Großen Wiesenknopf

Auszeichnung macht auf den Rückgang artenreicher Grünländer aufmerksam

Ein Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf dem Großen Wiesenknopf. Foto: SNU

Region. Seit gut einer Woche ist es endlich raus: Der Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) ist die Blume des Jahres 2021. Am 21. Oktober 2020 wurde der Titel von der Loki-Schmidt-Stiftung zum 42. Mal verliehen. Jedes Jahr zeichnet die Hamburger Stiftung eine Pflanze als Blume des Jahres aus, die als Botschafterin stellvertretend für einen Lebensraum steht, in diesem Fall das extensiv genutzte Grünland.

„Ich freue mich über die Entscheidung der Loki-Schmidt-Stiftung den Großen Wiesenknopf als Blume des Jahres zu benennen. Dieser ist eine wichtige Futterpflanze für Insekten, vor allem für die beiden Schmetterlingsarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Für diese beiden Schmetterlinge hat die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz bereits im Frühjahr ein Artenschutzprojekt gestartet. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft versucht die Stiftung, Wiesen zu erhalten, auf denen unter anderem viele Schmetterlinge, aber auch andere Tiere vorkommen. Extensiv genutzte Grünländer sind zum Erhalt der Artenvielfalt enorm wichtig“, so Umweltministerin Ulrike Höfken.

Die wechselfeuchten Wiesen auf denen der Große Wiesenknopf vorkommt, sind traditionell eher schwer zu bewirtschaften.

Im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft wurden solche Bereiche zur besseren Bearbeitung häufig entwässert oder sind mangels Bearbeitungsmöglichkeiten brach gefallen. Der Rückgang dieses Lebensraums verschärft die Situation vieler Arten. Zusätzlich machen sich die ausbleibenden Niederschläge der letzten Jahre bemerkbar.

„Dass für 2021 ausgerechnet der Große Wiesenknopf ausgewählt wurde, freut uns natürlich ganz besonders.“ erzählt Leah Nebel, Projektleiterin des Artenschutzprojektes bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. „Wir freuen uns bereits jetzt auf die weitere Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Loki-Schmidt-Stiftung. Gemeinsam können wir viele Men-schen erreichen und auf den Rückgang der Arten aufmerksam machen. Die Blume des Jahres kommt in Rheinland-Pfalz noch an zahlreichen Standorten vor und wir bemühen uns gemeinsam mit der Landwirtschaft um den Erhalt der Lebensgrundlage der Ameisenbläulinge.“

Hintergrund:

Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz führt seit März 2020 das Artenschutzprojekt Wiesenknopf-Ameisenbläulinge in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied und im Westerwaldkreis durch. Die Förderung erfolgt über EU- und Landesmittel aus dem ELER-Förderprogramm „Entwicklungsprogramm EULLE“.

Die beiden Arten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius und M. nausithous) sind zwei gefährdete Schmetterlingsarten mit einem sehr komplexen Lebenszyklus. Sie sind an das Vorkommen ihrer Wirtsarten, Großer Wiesenknopf und ihre Wirtsameise, gebunden. Beide Wirtsarten sind dabei für das Vorkommen essentiell. Die beiden Schmetterlinge legen nicht nur ihre Eier ausschließlich in die Blüten des Großen Wiesenknopfes, die Pflanze dient außerdem als Nektarpflanze (für die Schmetterlinge), Nahrungspflanze (für die Raupen), Ruhe-, Schlaf- und Paarungsplatz. Die Raupen lassen sich nach einigen Tagen auf den Boden herab, wo sie von den Ameisen aufgesammelt, „adoptiert“ und in den Ameisenbau transportiert werden. Hier überwintern sie und ernähren sich von der Ameisenbrut, bevor sie sich im darauffolgenden Frühjahr verpuppen und den Ameisenbau als frisch geschlüpfter Schmetterling wieder verlassen.

Veränderte Landnutzung oder Änderungen des Wasserhaushaltes stören Kreislauf

Bei diesen verwobenen Zusammenhängen ist es wenig verwunderlich, dass eine veränderte Landnutzung (z.B. Mahdzeitpunkt, Dünger) oder Änderungen des Wasserhaushaltes den empfindlichen Kreislauf stören können.

Manchmal fehlen die passenden Standorte für den Wiesenknopf oder die Ameisen, manchmal stehen landwirtschaftliche Interessen im Gegensatz zu den Bedarfen der Schmetterlinge.

Das Projekt verfolgt einen kooperativen Ansatz, wobei der Fokus auf der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft liegt.

Mit einem Budget von ca. 1,2 Mio. Euro sollen im Norden von Rheinland-Pfalz zahlreiche Habitate für die Schmetterlinge verbessert oder wiederhergestellt werden. Die noch vorhandenen Populationen sollen ausfindig gemacht, langfristig gesichert und durch aktive Wiederansiedlungen gestärkt werden. Begleitet wird das Projekt durch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung. Bis Sommer 2023 sollen bis zu 200 ha Flächen in geeignete Habitate mit einer angepassten Nutzung überführt werden.

Fast zeitgleich startet im Nachbarland Nordrhein-Westfalen ein ähnliches Projekt zum Schutz der Ameisenbläulinge in den Landkreisen Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis. Besonders grenzübergreifende Populationen wer-den von der engen Zusammenarbeit der beiden Projekte profitieren können. Das NRW-Projekt wird federführend von der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis e.V. für die beiden Biologischen Stationen der beteiligten Kreise durchgeführt. Pressemitteilung

Stiftung Natur und Umwelt

Rheinland-Pfalz

Ein Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf dem Großen Wiesenknopf. Foto: SNU

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
Imageanzeige
Imageanzeige - Dauerauftrag
Doppelseite PR/Anzeigen
Schulze Klima -Image
Anlagenmechaniker
Rund ums Haus
Anzeigenauftrag FMP-1P9L0-AD-351131
Blütenfest
Leiter/in (w/m/d)
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0220#
Empfohlene Artikel
Symbolbild.
69

Die Woche vom 20. bis 26. April fällt in eine Phase des spürbaren Übergangs. Der Frühling zeigt sich vielerorts bereits stabil, gleichzeitig wächst die Erwartung auf den Mai. Diese Mischung aus Aufbruch und Ungeduld prägt viele Entscheidungen. In Liebe, Gesundheit und Beruf entstehen Chancen, aber auch Momente der Unsicherheit. Kleine Veränderungen im Alltag können große Wirkung entfalten.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: pixabay.com
321

Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:

Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke

Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:

Weiterlesen

15

Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus

Neuer Schub für die Elektromobilität

Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.

Weiterlesen

27

Allgemeine Berichte

Ortsübliche Bekanntmachung

Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Dauerauftrag 2026
Holz Loth-Entsorgung
Fahrer gesucht (m/w/d)
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Oster-Anzeige
Ostergruß
Stellenanzeige Personalreferent/in
Stellenanzeige Personalsachbearbeiter/in
Stellenanzeige
Wohnträume
  WÄRMEPUMPE ÖL/GASHEIZUNG
Titelanzeige Nissan  114/1407895/2454617/4746681
Anzeige KW 15